Auszubildende / einen Auszubildenden (m/w/d) für den Beruf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
Herscheid ist staatlich anerkannter Erholungsort im Märkischen Kreis und überzeugt als attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort mit hohem Freizeit- und Erholungswert. Bei uns arbeiten Sie dort, wo andere ihre Freizeit genießen.
Es handelt sich um eine Ausbildungsstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Bereich Ausbildung.
Deine Aufgaben - vielseitig und verantwortungsvoll
- Aufsicht im Badebetrieb und Betreuung der Badegäste,
- Erteilung von Schwimmunterricht,
- Betreuung der Bädertechnik und Überwachung der Wasserqualität,
- und das Erlernen der im Ernstfall notwendigen Erste-Hilfe-, Sanitäts- und Rettungsdienstmaßnahmen.
- mindestens einen Hauptschul- oder Realschulabschluss,
- du bist sportlich, körperlich geeignet und beherrscht die Grundschwimmtechniken,
- hast Freude am Schwimmen und an Technik,
- bist kontaktfreudig, teamfähig, sehr verantwortungsbewusst und arbeitest gerne mit Menschen zusammen,
- und bist bereit zu Arbeitseinsätzen an Wochenenden und Feiertagen.
- Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD),zurzeit im 1. Ausbildungsjahr 1.368,26 €, im 2. Jahr 1.418,20 € und im 3. Jahr 1.464,02 €, dazu tarifliche Jahressonderzahlung, Lernmittelzuschuss, Abschlussprämie nach bestandener Prüfung, vermögenswirksame Leistungen,
- eine zusätzliche, vom Arbeitgeber finanzierte Altersvorsorge,
- sehr gute Chancen auf die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V),
- ein interessantes Tätigkeitsfeld,
- Kooperation mit einem Fitnessstudio,
- Fahrradleasing,
- Ein kollegiales Betriebsklima mit Ausflügen und Teamevents
Chancengleichheit ist uns wichtig
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Menschen mit Behinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.