Lehrer/in als Pädagogische/r Mitarbeiter/in (m/w/d), bis Bes.-Gr. A 13/A 14 HBesG
Bewerbungsfrist:
30.11.2026
Einstellungsbeginn:
01.08.2027
Kennziffer:
39513
jeweils Teilzeit mit 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten. Die Stellen sind zunächst bis zum 31.07.2029 befristet. Die Ausschreibung richtet sich an Lehrer:innen im Schuldienst des Landes Hessen, eine Beschäftigung erfolgt im Wege der Abordnung.
- Der Aufgabenbereich umfasst im Schwerpunkt die Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von MA-Lehrveranstaltungen im Rahmen der Schulpraktischen Studien II für Wirtschaftspädagog:innen. Da die Schulpraktischen Studien II auch die Form studentischer Projekte annehmen können, in denen Innovationsbestrebungen einzelner Schulen unterstützt werden, sind auch Projekte organisatorisch und inhaltlich zu unterstützen. In Abstimmung mit dem Fachgebietsleiter besteht zudem die Möglichkeit der Mitarbeit bei fachbezogenen Lehrveranstaltungen in der Wirtschaftsdidaktik (z. B. zur Digitalisierung des wirtschaftsberuflichen Unterrichts).
- Abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer Universität
- Zweites Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien
- Mindestens dreijährige Schulpraxis nach der zweiten Staatsprüfung
- Die geforderten Abschlüsse müssen spätestens zum Einstellungstermin vorliegen.
- Interesse an hochschulischen Entwicklungsarbeiten und wissenschaftlicher Arbeit
Von Vorteil sind:
- Kenntnisse und Erfahrungen zur Umsetzung von Praxisphasen in der Lehrer:innenbildung
- Kenntnisse im Bereich der ePortfolioarbeit
- Kenntnisse im Bereich des digitalen Unterrichts (z. B. SAP)
- Erfahrungen im Bereich der Lehrer:innenaus- und -fortbildung (z. B. universitären Lehre)
- Interesse an einer Promotion
Der maximal zulässige Abordnungszeitraum beträgt bei Abordnungen mit voller Stelle drei Jahre, bei Abordnungen im Umfang einer dreiviertel Stelle fünf Jahre und bei Abordnungen im Umfang einer halben Stelle oder weniger acht Jahre. Darüberhinausgehende Verlängerungen sind nicht möglich.
Die Regellehrverpflichtung beträgt gem. Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Hessen (Lehrverpflichtungsverordnung) bei fast ausschließlicher Lehrtätigkeit neun Lehrveranstaltungsstunden, bei überwiegender Lehrtätigkeit sieben Lehrveranstaltungsstunden.
Für Rückfragen steht Prof. Dr. Jens Klusmeyer, Tel.: 49 561 804-4546, zur Verfügung.