Sachbearbeiter (m/w/d) Zivil-/Brand-/Katastrophenschutz und Ordnungsamt
Bernsdorf liegt im nördlichen Teil der Oberlausitz - umgeben von Wäldern und Teichen, nicht weit vom
Lausitzer Seenland. Rund 6.300 Menschen leben hier, und die Stadt hat sich über die Jahre als solider
Wirtschaftsstandort entwickelt: Unternehmen aus der Automobilindustrie, der Metallverarbeitung, dem
Handwerk und dem Dienstleistungs-bereich bieten zusammen bis zu 970 Arbeitsplätze.
Als Stadtverwaltung stecken wir mitten in einer bewegten Phase. Wir arbeiten an der Erschließung neuer
Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauflächen, begleiten die Ansiedlung eines Bundeswehr-Logistikbataillons
und beschäftigen uns mit Verkehrsthemen wie der geplanten S-Bahnanbindung. Dazu kommen Projekte
aus dem Strukturwandel der Lausitz - etwa der Industrie- und Gewerbepark Straßgräbchen oder die Sanierung
des Waldbades. Das bedeutet: abwechslungsreiche Aufgaben, echte Entscheidungen und spürbare
Ergebnisse.
Die Stadt Bernsdorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (m/w/d)
Zivil-/Brand-/Katastrophenschutz und Ordnungsamt
in Vollzeit mit 39 Wochenstunden.
Die Besetzung erfolgt zur Deckung eines vorübergehenden Personalbedarfs aufgrund einer Elternzeitvertretung im Bereich
des Zivil-/Brand-/Katastrophenschutzes sowie eines derzeit bestehenden längerfristigen krankheitsbedingten Personalengpasses
im Ordnungsamt. Die Stelle ist geknüpft an diese zwei Vertretungsfälle, die Befristung richtet sich nach
der Elternzeit bis voraussichtlich 30.06.2028.
Die Stelle umfasst jeweils zu 50 % Tätigkeiten im Bereich Zivil-/Brand-/Katastrophenschutz und zu 50 % Tätigkeiten im
Bereich Ordnungsamt.
Zivil-/Brand-/Katastrophenschutz, insbesondere:
- Brandschutzbedarfsplanung
- Ausrüstungsbeschaffung und Fuhrparkverwaltung
- Planung, Durchführung und Nachbereitung von Brandverhütungsschauen
- Fördermittelmanagement
- Kostenberechnungen und Erstellung von Kostenbescheiden
- Qualifikations- und Vergütungsmanagement
- Bearbeitung und Auswertung von Waldbrand- und Hochwasserinformationssystemen
- Zusammenarbeit und Kooperation mit Wehrleitern, Kameradinnen und Kameraden, Behörden sowie weiteren beteiligten Stellen
- Allgemeine Sachbearbeitung und Verwaltungsaufgaben im Bereich des Zivil-, Brand- und Katastrophenschutzes
Ordnungsamt, insbesondere:
- Erledigung allgemeiner Ordnungsangelegenheiten und von Grundsatzaufgaben
- Wahrnehmung von Aufgaben der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
- Mitwirkung bzw. Wahrnehmung von Aufgaben des Vollzugsdienstes, insbesondere Überwachung des ruhenden Verkehrs,
- Kooperation mit Polizei und sonstigen Behörden sowie Durchführung erforderlicher Sofortmaßnahmen
- Bearbeitung und Erteilung von Erlaubnissen, insbesondere für Plakatierungen, Straßensondernutzungen, Lagerfeuer,
- Veranstaltungen, Feuerwerke und vergleichbare Angelegenheiten
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Ersatzvornahmen im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes
- Bearbeitung von Obdachlosen- und Fundtierangelegenheiten
- allgemeine Sachbearbeitung und Verwaltungsaufgaben im Bereich des Ordnungsamtes
Eine Anpassung der Aufgaben und Aufgabenanteile innerhalb der genannten Bereiche entsprechend dem jeweiligen
organisatorischen und tatsächlichen Vertretungsbedarf bleibt vorbehalten.
- eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit zwei unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten,
- ein kollegiales und unterstützendes Arbeitsklima, in dem Zusammenarbeit und gegenseitige Wertschätzung großgeschrieben werden
- tarifgerechte Vergütung sowie attraktive Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt,
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr, betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen)
- Möglichkeit zur gezielten und umfassenden Fort- und Weiterbildung
- einen modernen und vielseitigen Arbeitsplatz in der kommunalen Verwaltung
- einen erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare Qualifikation,
- gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht,
- möglichst Kenntnisse im Ordnungs-, Straßenverkehrs-, Feuerwehr- bzw. Brandschutzrecht,
- eine selbstständige, strukturierte und gewissenhafte Arbeitsweise,
- Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfähigkeit und Eigeninitiative,
- sicheres und bürgerorientiertes Auftreten,
- gute Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Feuerwehren, Behörden, Polizei und weiteren Institutionen,
- gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Anwendungen
- einen gültigen Führerschein der Klasse B
Die Stelle wird zur Deckung eines vorübergehenden Vertretungsbedarfs ausgeschrieben. Eine dauerhafte Beschäftigung
über den bestehenden Vertretungsbedarf hinaus ist mit der Ausschreibung nicht verbunden.
Bitte richten Sie diese bis zum 15.10.2026 mit den üblichen Unterlagen und unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit
per E-Mail in einer PDF-Datei zusammengefasst an personal@bernsdorf.de oder per Post an:
Personalabteilung
Kennwort: SB OA/BS 2026
Rathausallee 2
02994 Bernsdorf
Für eine vertrauliche Behandlung bitten wir um Kennzeichnung der Post als Bewerbungsunterlagen. Schwerbehinderte
Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungsgespräche führen wir in der Stadtverwaltung
Bernsdorf durch. Eine Terminabsprache erfolgt kurzfristig per E-Mail oder telefonisch. Bewerbungs- und
Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Schneider unter der Telefonnummer: 035723 238-32 oder per E-Mail
personal@bernsdorf.de
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum
Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann
auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke
der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung
automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in
diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).