Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten
Du interessierst dich für Verwaltung, Organisation und den Kontakt mit Menschen?
Du möchtest einen abwechslungsreichen Beruf mit Zukunft erlernen und dich für das Gemeinwohl engagieren?
Beginne bei uns zum 01.08.2027 eine
Während deiner dreijährigen Ausbildung lernst du die vielfältigen Aufgaben einer modernen Kommunalverwaltung kennen. Du durchl äufst verschiedene Fachbereiche und erhältst Einblicke unter anderem in:
- Bürger- und Einwohnerservice
- Personal- und Organisationsangelegenheiten
- Finanzverwaltung
- Ordnungs- und Sozialverwaltung
- Bau- und Planungsverwaltung
- als Schulabschluss mindestens die Fachoberschulreife mit guten Mathematik und Deutschnoten,
- Interesse an wirtschaftlichen und rechtlichen Themen,
- Freude am Umgang mit Menschen,
- Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit,
- Lernbereitschaft sowie eine sorgfältige Arbeitsweise.
- eine qualifizierte Ausbildung in einer leistungsstarken und zukunftsorientierten
- Gemeindeverwaltung,
- eine breitgefächerte Praxisausbildung, die durch den theoretischen Teil am Studieninstitut
- Münster und der Berufsschule begleitet wird,
- flexible Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
- gute Übernahme- und Entwicklungsperspektiven bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss,
- ein kollegiales und wertschätzendes Arbeitsumfeld.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX bevorzugt berücksichtigt sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers/einer Mitbewerberin liegende Gründe überwiegen.
Wenn wir dein Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf deine Bewerbungsunterlagen, die du bitte bis zum 18.10.2026 per E-Mail ausschließlich im pdf-Format oder in Papierform ohne Bewerbungsmappe und nur in Kopie schickst an:
Bohlenstraße 2
59394 Nordkirchen
Ansprechpartner: Bernd Tönning, Tel. 02596/917-1000,
oder: bewerbung@nordkirchen.de
In der Regel erfolgt keine Rücksendung deiner Bewerbungsunterlagen. Sofern dir eine schriftliche Absage zugeht, werden deine Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. Mit der Einsendung einer Bewerbung erklärst du dich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens gespeichert werden.