Die Gemeinde Hattstedt sucht schnellstmöglich und unbefristet zwei Reinigungskräfte (m/w/d)
Die Gemeinde Hattstedt sucht schnellstmöglich und unbefristet
zwei Reinigungskräfte (m/w/d) für die gemeindeeigenen Liegenschaften
**in Teilzeit mit jeweils 20,0 Std./Wo.**
Ihre Aufgabenschwerpunkte sind:
- Reinigung der gemeindeeigenen Liegenschaften incl. sanitärer Anlagen
- Ordnung aufrecht zu erhalten
- Müllentsorgung
- Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
- Erfahrung im Bereich Reinigung
- Körperliche Belastbarkeit
- Ausgeprägtes Verständnis für Sauberkeit und Ordnung
- Zuverlässigkeit, Flexibilität, selbstständige Arbeitsweise und Teamfähigkeit
- Freundliches Auftreten, Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
- Bereitschaft, Vertretung für die Kolleginnen und Kollegen im Reinigungsteam zu übernehmen
- Bereitschaft bei Bedarf Mehrarbeit zu leisten
- Vorliegen von entsprechenden Schutzimpfungen (Hepatitis A/B / Typhus / Masern)
- Eine Vergütung nach TVöD in der Entgeltgruppe 2
- Betriebliche Altersvorsorge über die VBL und AG-Anteil zur vermögenswirksamen Leistung
- Die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, z.B. jährliches Leistungsentgelt als zusätzlicher leistungsbezogener Bestandteil zum Gehalt und Jahressonderzahlung nach TVöD
- E-Bike - Leasing (nach Bestehen der Probezeit möglich) und Firmentfitness mit dem EGYM Wellpass
- Arbeitszeiten in einer 5-Tage Woche (montags-freitags) ab 17 Uhr täglich
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne der Schulhausmeister Herr Scheffler Tel.: 0160/94198268
Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Osterland Tel.: 04841/992-343 / E-Mail: s.osterland@amt-nordsee-treene.de
Sie haben Interesse an dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit? Dann bewerben Sie sich mit Ihren aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 6. September 2026 über unser Onlineformular im Stellenportal (). Anhänge können Sie dort ebenfalls beifügen.
Amt Nordsee-Treene
Personalabteilung
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und des Gesetzes zur Gleich-behandlung der Frauen
im öffentlichen Dienst werden berücksichtigt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammen-hang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.