Verwaltungswissenschaftler/in
Das Jugendamt des Landkreises Saalekreis steht allen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien mit Wohnsitz im Landkreis als persönlicher Ansprechpartner in ihren individuellen Lebenssituationen zur Verfügung. Neben der Wahrnehmung des Wächteramtes bei Gefährdung des Kindeswohls verstehen wir uns, mit den verschiedenen Sachgebieten und Teams in unserem Haus, in erster Linie als Dienstleister. Dies tun wir, indem wir Beratungen für vielfältige Themen anbieten, unterschiedliche Unterstützungsangebote vorhalten und Jugendhilfe bedarfsorientiert gestalten.
Im Jugendamt ist am Dienstort Merseburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Beistand
in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist befristet bis zum 04.10.2027 (Ende der Elternzeit der Stelleninhaberin).
- zur Feststellung der Vaterschaft einschließlich entsprechender Gerichtsverfahren bzw. außergerichtlicher Möglichkeiten
- Interessenvertretung der minderjährigen Kinder im Rahmen der Amtsbeistandschaften in allen Verfahren
- zur Ermitllung des mutmaßlichen Vaters, Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung und Beurkundung
- zur Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen einschließlich Aufenthaltsermittlung des Unterhaltspflichtigen, sowie die Berechnung des Unterhaltsanspruches, Aufforderung zur Beurkundung und Zahlung
- bei strittigen Positionen mit dem Unterhaltspflichtigen (Anwaltschaft) Vertretung in gerichtlichen Verfahren und Geltendmachung des Unterhalts bis hin zu Vollstreckungsmaßnahmen
- bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes bzw. Jugendlichen
- bei Geltendmachung der Unterhaltsansprüche betreuender Mütter/Väter nach § 1615l BGB
- bei der Abgabe einer Sorgeerklärung
- bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen junger Volljähriger
- zur Abstammung, zum Erbrecht, Namensrecht, Sorgerecht und zu Sozialleistungen
- Ausstellen von Negativtestaten/Bescheinigung über die alleine Sorge nach § 58a SGB VIII
- Verwaltungswissenschaften oder
- Rechtswissenschaften (erste juristische Prüfung)