Beschäftigte*r für die Baukolonne des Bauhofes (m/w/d)
Mehr über das Unternehmen
Erledigung vielseitiger Handwerkstätigkeiten im Bereich Tiefbau zur Unterhaltung und Reparatur der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze
Winterdienst
weitere bzw. allgemeine Bauhofarbeiten nach Weisung der Bauhofleitung
eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung, die Ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit vermittelt hat (z.B. Straßenbauer*in oder Kanalbauer*in), oder mehrjährige Erfahrungen in den vorgenannten Aufgabengebieten
gute Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Flexibilität
selbständiges und eigenverantwortliches Handeln und Arbeiten
mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B; idealerweise der Klasse C1E
eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
30 Tage Urlaub/Jahr
Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen
eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (VBL)
die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings (JobRad)
Bereitstellung der erforderlichen Arbeits- und Schutzkleidung
Fortbildungsmöglichkeiten
Mehr Informationen
Dann nutzen Sie einfach den „Jetzt bewerben“-Button oder senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf und Nachweise zu den genannten Anforderungen)
an den Bürgermeister
Gemeinde Grömitz
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
oder per E-Mail an bewerbung@groemitz.eu
Wenn Sie sich per E-Mail bewerben, fügen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich im PDF-Format bei.
Die Gemeinde Grömitz fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten und begrüßt deshalb Bewerbungen unabhängig vom Geschlecht, von der kulturellen und sozialen Herkunft, von Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation entsprechend den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein vorrangig berücksichtigt.
Die Gemeinde Grömitz setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungs- und evtl. Reisekosten werden nicht erstattet.