Reinigungskraft (m/w/d)
UmfangTeilzeit
Befristungunbefristet
Bewerbungsfrist15.04.2026
Beginnnächstmöglich
Für die städtischen Liegenschaften sind ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere befristete Stellen als
zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zu 25 Stunden. Für die Tätigkeit als Reinigungskraft ist kein spezieller Schulabschluss erforderlich, ebenso wenig wie eine Berufsausbildung. Die Einarbeitung geschieht vor Ort.
Aufgaben- äumlichkeiten sauber und ordentlich halten (Staubwischen, Staubsaugen, Fenster putzen, Boden wischen etc.)
- Hygienische Sauberhaltung der Sanitäranlagen
- Sauberhaltung der Räume (Leeren der Mülleimer, Gießen der Pflanzen) samt Arbeitsflächen und der elektronischen Geräte (Bildschirme, Tastaturen, Drucker etc.)
- Gegebenenfalls weitere Reinigungsarbeiten in anderen städtischen Liegenschaften
- Sinn für Sauberkeit, Ordnung und Hygiene
- sorgfältige und genaue Arbeitsweise (Feinfühligkeit bei besonderer Materialpflege)
- Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- tarifgerechte Bezahlung nach dem TVöD ind die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
- 30 Tage Urlaub
- Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Fahrrad- und E-Bike-Leasing im Rahmen der Gehaltsumwandlung
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei entsprechender fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hartmann (Mail: i.hartmann@hessisch-lichtenau.de)
Bewerbungsunterlagen können nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlags rückübersandt werden. Kosten, die im Rahmen einer möglichen Vorstellung entstehen, werden nicht erstattet.
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