Stellendetails zu: Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle des Finanzamtes Frankfurt (O)
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle des Finanzamtes Frankfurt (Oder) ist die einzige ihrer Art im gesamten Land Brandenburg. Sie setzt die Steuern aus Erbschaften oder Schenkungen den Gesetzen entsprechend fest. Zur Unterstützung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit suchen wir Verstärkung.
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und Zustimmungen ist im Finanzamt Frankfurt (Oder) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 30.09.2027 (ggf. auch 2 Jahre ab Einstellung) ein Arbeitsplatz als
Mitarbeiterin/Mitarbeiter (w/m/d) *
in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle
zu besetzen.
Bewerberinnen und Bewerber, welche bereits in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Land Branden-burg stehen oder gestanden haben, können aus rechtlichen Gründen für die Stellenbesetzung nicht be-rücksichtigt werden. Ausbildungszeiten stellen kein Arbeitsverhältnis in diesem Sinne dar.
Aufgabengebiet:
Ihre Aufgabe in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle soll darin bestehen, die Beschäftigten des Finanzamtes Frankfurt (Oder) zu unterstützen. Dazu gehören u.a.- Auszeichnung, Sortierung und Weiterleitung von eingegangenen Unterlagen innerhalb ihrer Stel-le (alphabetisch, nach Datum und entsprechend der Zuständigkeit)
- Anlage und Pflege von Akten sowie deren Aussonderung und Vernichtung
- physischer Aufbau der Akten, Einheften von Belegen
- Beschriften und Versenden von Erklärungsvordrucken
- Datenerfassung im Programm PERLE
- Erfassen der beteiligten Personen
- Erfassen von Bank- und Versicherungsanzeigen (Institut, IBAN, Beträge, Datum) sowie anderen Vermögenswerten
- Anforderung und Weiterleitung von Unterlagen von bzw. an andere Behörden (Standesämter, Amtsgericht usw.) mittels einfachster Standardschreiben
- Verrichtung von teilweise körperlichen Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit den oben darge-stellten Aufgaben stehen
- w/m/d steht für weiblich/männlich/divers
- mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss mit mindestens befriedigenden Noten
- keine Beschäftigung in der Landesverwaltung Brandenburg in den letzten 20 Jahren
- Eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung ist von Vorteil.
- selbständige und strukturierte Arbeitsweise
- Arbeitssorgfalt und Zuverlässigkeit
- Eigeninitiative bei der Arbeitsorganisation
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- hohe Belastbarkeit
- Kenntnisse in MS Office-Produkten, insbesondere Word und Excel
- eine offene Willkommenskultur und kompetente Ansprechpartner/innen
- familienorientierte, flexible Arbeitszeiten und Überstundenausgleich
- eine interessante Tätigkeit im Team
- eine fach- und praxisbezogene Einarbeitung im Finanzamt
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- pro Jahr 30 Tage Erholungsurlaub
Bewertung:
Der Arbeitsplatz ist mit der Entgeltgruppe 2 TV-L bewertet.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei glei-cher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbun-gen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie dem „Informationsblatt Daten-schutz“ auf unserer Internetseite entnehmen.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber senden bitte ihre vollständigen und aktuellen Bewerbungsun-terlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Arbeitszeugnisse, letztere soweit vorhanden etc.) bis zum 02.04.2026 unter dem Kennwort „Mitarbeiterin/Mitarbeiter der ESST (befristet)“ an das
Finanzamt Frankfurt (Oder)
Amtsleitung
Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)
per E-Mail (gs-png.012@fa-ffo.brandenburg.de) oder auf dem Postweg ein. Bei dem Bewerbungs-stichtag handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Bewerbungen können keine Be-rücksichtigung finden. Weiterhin können unvollständige Bewerbungsunterlagen im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Für Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Trenkel (Tel.: 0335/60676-1011) zur Verfü-gung.
gez. Dr. Stenzel
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