Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
WIR BILDEN AUS
Die Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein bietet zum 01.08.2026 einen Ausbildungsplatz für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) - Fachrichtung Kommunalverwaltung - an.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus praktischen Ausbildungsabschnitten in verschiedenen Fachbereichen der Verbandsgemeindeverwaltung. Der schulische Teil wird am Berufsbildungswerk in Neuwied/Heimbach-Weis und am Kommunalen Studieninstitut in Koblenz absolviert.
- Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in den verschiedensten Rechtsgebieten
- Attraktive Ausbildungsvergütung (ab 05/2026: 1.368,26 € brutto im 1. Lehrjahr)
- 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr
- Jahressonderzahlung
- Jährlicher Lernmittelzuschuss i. H. v. 50 €
- Zusätzliche tarifliche Altersvorsorge
- Vermögenswirksame Leistungen
- Bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eine Abschlussprämie i. H. v. 400 €
- Aussichtsreiche berufliche Perspektive für die Zukunft
- Qualifizierter Sekundarabschluss I oder vergleichbarer Abschluss
- Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie sichere Rechtschreibung
- Interesse an Rechtsvorschriften und deren Anwendung
- Freude im Umgang mit Menschen
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d) werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen bevorzugt berücksichtigt.
Bei Fragen kannst Du Dich gerne jederzeit bei Frau Spitz, Personalabteilung, unter der 02644/5601-619 melden.
Haben wir dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über die Zusendung Deiner aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15.03.2026, bevorzugt per E-Mail an bewerbungen@vg-linz.de oder alternativ an folgende Anschrift:
Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein
- Personalabteilung -Am Schoppbüchel 553545 Linz am Rhein
Wir bitten um Verständnis, dass eingereichte Unterlagen nicht zurückgeschickt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
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