Referent / Referentin (m/w/d) für Fremdsprachen/Mehrsprachigkeit und das Auslandsschulwesen (Remote / Mobil möglich)
Im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) ist zum 01.08.2026 die Stelle
einer Referentin / eines Referenten (w/m/d)
für Fremdsprachen/Mehrsprachigkeit und das Auslandsschulwesen
im Referat 33 „Weiterführende allgemein bildende Schulen, Schulzentren, Auslandsschulwesen, Begabungs- und Begabtenförderung, MINT, Mehrsprachigkeit, Migration, schulische Wettbewerbe“
Kennziffer: 2026-4
im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung unbefristet zu besetzen.
Die Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 14 BbgBesO bzw. mit der Entgeltgruppe 14 TV-L bewertet.
Der Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) umfasst im Wesentlichen die schulische Bildung und Erziehung, die Schul- und Sportstättenentwicklungsplanung, Angelegenheiten der Weiterbildung, Kinder- und Jugendpolitik, Kinder- und Jugendhilfe, den gesetzlichen Jugendschutz, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), Unterhaltsvorschuss, Adoptionen, Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung, Sozialp ädagogische Berufe und Angelegenheiten des Sports.
- eine Beschäftigung bei einem zuverlässigen und sicheren Arbeitgeber mit einer attraktiven Bezahlung
- zertifizierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung und mobile Arbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
- kostenloses Beratungs- und Unterstützungsprogramm (psychosoziale Beratung und Beratung bei juristischen Themen und familiären Angelegenheiten) für Mitarbeitende, Ehe- und Lebenspartner/-innen, Kinder sowie im Haushalt lebende Angehörige
- eine zentrale Lage, gute Verkehrsanbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel und ein vergünstigtes VBB-Firmenticket bzw. Deutschlandticket Job
- ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement mit verschiedenen Sportangeboten und medizinischen Vorsorgeleistungen
- eine moderne und ergonomische Büro- und Kommunikationsausstattung
- Einarbeitung in Ihre abwechslungsreichen und anspruchsvollen Tätigkeiten
- vielfältige fachliche und außerfachliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
1. Fremdsprachen/Mehrsprachigkeit
Das Aufgabengebiet umfasst im Schwerpunkt die folgenden Obliegenheiten:
- Grundsatzfragen und Angelegenheiten zur Weiterentwicklung der Fremdsprachen in den Sekundarstufen I und II
- Koordination der weiteren Umsetzung des Mehrsprachigkeitskonzepts
- Schulfachliche Zuständigkeit für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Minderheitensprache Sorbisch/Wendisch, Konzeptionelle Entwicklung zur Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch
- Konzeptionelle Weiterentwicklung der Zertifizierungsmöglichkeiten fremdsprachlicher Kompetenzen, Koordination des Pilotprojekts DELF intégré
- Zusammenarbeit mit internationalen Kulturinstituten/Auslandsvertretungen, Konzipierung von Kooperationsvereinbarungen zur Förderung der jeweiligen Sprache sowie öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen
2. Auslandsschulwesen
Das Aufgabengebiet umfasst im Schwerpunkt die Obliegenheiten der Landesvertreterin/des Landesvertreters Brandenburgs in der Kultusministerkonferenz (KMK) im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA).
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Grundsatzverantwortung für die Sicherung der Schulleiterinnen-/ Schulleiter- und Lehrkräfteversorgung im Auslandsschulwesen gemäß der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz
- Grundsatzverantwortung für die Vorbereitung der Bewerberinnen und Bewerber des Landes Brandenburg für den Auslandsschuldienst (Lehrkräfte, Fachberatungen, Schulleitungen) einschließlich des Lehrerentsendeprogramms MOE/GUS/China und Türkei
- Mitarbeit in den Gremien des BLASchA (Bund-Länder-Ausschuss für das Auslandsschulwesen)
- Schulaufsicht für die Deutschen Auslandsschulen sowie Prüfungsleitung für die deutschen Prüfungsverfahren in den Sekundarstufen I und II und für das DSD der KMK an den deutschen Auslandsschulen
- Behandlung und Beratung von Fragen der pädagogischen Gestaltung von Schulen, die zu deutschen Abschlüssen führen, Beaufsichtigung im Genehmigungsverfahren von Schulcurricula der Auslandsschulen
- Durchführung von Dienstberatungen mit den Schulleitungen der Deutschen Schulen im Ausland und den Fachgutachterinnen und Fachgutachtern des Landes Brandenburg
unabdingbare Anforderungen
- Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin und des Studienrats auf Grundlage einer Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe II sowie Erfüllung der weiteren beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Beamte)
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master of Education, Diplom) in der Studienrichtung Lehramt/Lehrer mit Unterrichtserlaubnis bzw. Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II (Tarifbeschäftigte)
- Bereitschaft zur Durchführung von regelmäßigen und wiederkehrenden Dienstreisen (mehrere Tage/Wochen und an Wochenenden) in das In- und Ausland sowie eine besondere Impfbereitschaft im Rahmen der jeweiligen Einreisebestimmungen
- sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache und mindestens einer weiteren Fremdsprache in Wort und Schrift
- Koordinations- und Kommunikationsfähigkeit: Fähigkeit zur Koordination zwischen verschiedenen Bildungsinstitutionen und -akteuren (z. B. Schulen, Lehrkräfte, andere Ministerien, internationale Partner).
- Teamfähigkeit: Gute Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen auch aus anderen Fachbereichen innerhalb des Ministeriums sowie mit externen Partnern.
- Flexibilität und Innovationsbereitschaft: Offenheit für neue Entwicklungen in der Fremdsprachendidaktik sowie die Bereitschaft, innovative Konzepte zu entwickeln und umzusetzen
Sonstige Anforderungen:
- Kenntnisse über das / Erfahrungen im Auslandsschulwesen und dessen Qualitäts- und Prüfungsmanagement (u. a. Prüfungsordnungen, Richtlinien, Auslandsschulgesetz, Verwaltungsvereinbarungen, Beschlüsse des BLASchA)
- Kenntnisse zu den Verfahrensabläufen im Umgang mit dem Auswärtigen Amt und den ausländischen Vertretungen
- Überzeugungskraft, Belastbarkeit, Verhandlungserfahrung und -geschick bei der Lösung komplexer Aufgaben sowie
- ein hohes Maß an Eigeninitiative und überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft
Wir freuen uns über jede Bewerbung, unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopien der Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse sowie für die Stelle geeignete Qualifikationsnachweise, eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles Arbeits- oder Zwischenzeugnis - möglichst nicht älter als ein Jahr - , ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte und weitere Nachweise, sofern sie die Qualifikation für das Aufgabengebiet belegen) ausschließlich online bis einschließlich zum **22.02.2026 **über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes www.interamt.de mit der Angebots-ID 1407303 unter dem Link .
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur berücksichtigt werden, sofern eine aktuelle dienstliche Beurteilung/ ein aktuelles Arbeits- bzw. Zwischenzeugnis beigefügt wurde bzw. zeitnah nachgereicht wird.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 13 - Herr Schönfelder
Personalangelegenheiten, Personalentwicklung, Grundsatzfragen des Personalvertretungsrechts, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Katastrophenschutz
Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.
Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in diesem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
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