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Philipps-Universität Marburg
Philipps-Universität Marburg

Stellendetails zu: Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Fach Mathematik ggf. mit einem Zweitfach des Studienkollegs

Vor 9 Tagen veröffentlicht
Vollzeit
Marburg
Befristet
Vor Ort
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Ihre Aufgaben

Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.

Am Studienkolleg Mittelhessen, ist im Rahmen einer Vertretung zum 01.03.2026 befristet bis 28.02.2027 eine Teilzeitstelle (25 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als

Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Fach Mathematik ggf. mit einem Zweitfach des Studienkollegs

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Ihre Aufgaben
  • Erteilung von Unterricht in Mathematik, wenn möglich mit einem Zweitfach des Studienkollegs in den Schwerpunktkursen (Kurse und Fächer - Studienkolleg Mittelhessen)
  • Erstellung und Abnahme von Prüfungen
  • Beteiligung an der curricularen Weiterentwicklung des Studienkollegs
Ihr Profil
  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Staatsexamen oder vergleichbar) in Mathematik und ggf. einem weiteren am Studienkolleg Mittelhessen angebotenen Fach (lt. o. a. Link)
  • ausgesprägte Erfahrungen in der Erstellung und Abnahme von Prüfungen
  • langjährige Unterrichtserfahrungen
  • interkulturelle Kompetenzen
  • Eigeninitiative und Interesse an Innovation sowie ein sehr hohes Maß an Teamfähigkeit
  • sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1)
Wir bieten
  • ein interessantes und breites Arbeitsspektrum
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)

Kontakt für weitere Informationen

Gerd Fennefrohn

+49 6421-28 26270

gerd.fennefrohn@uni-marburg.de

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 04.01.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.

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Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.
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