Stellendetails zu: Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Fach Mathematik ggf. mit einem Zweitfach des Studienkollegs
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Studienkolleg Mittelhessen, ist im Rahmen einer Vertretung zum 01.03.2026 befristet bis 28.02.2027 eine Teilzeitstelle (25 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als
Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Fach Mathematik ggf. mit einem Zweitfach des Studienkollegszu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Ihre Aufgaben- Erteilung von Unterricht in Mathematik, wenn möglich mit einem Zweitfach des Studienkollegs in den Schwerpunktkursen (Kurse und Fächer - Studienkolleg Mittelhessen)
- Erstellung und Abnahme von Prüfungen
- Beteiligung an der curricularen Weiterentwicklung des Studienkollegs
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Staatsexamen oder vergleichbar) in Mathematik und ggf. einem weiteren am Studienkolleg Mittelhessen angebotenen Fach (lt. o. a. Link)
- ausgesprägte Erfahrungen in der Erstellung und Abnahme von Prüfungen
- langjährige Unterrichtserfahrungen
- interkulturelle Kompetenzen
- Eigeninitiative und Interesse an Innovation sowie ein sehr hohes Maß an Teamfähigkeit
- sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1)
- ein interessantes und breites Arbeitsspektrum
- Fortbildungsmöglichkeiten
- kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)
Kontakt für weitere Informationen
Gerd Fennefrohn
+49 6421-28 26270
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 04.01.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.
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