Ausbildung 2026: Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) in der Kommunalverwaltung
Die Stadt Zeulenroda-Triebes mit rund 16.500 Einwohnern bildet ab dem 01\. September 2026
zwei Verwaltungsfachangestellte (m./w./div.) in der Fachrichtung Kommunalverwaltung aus.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und umfasst den Unterricht an der Staatlichen Berufsbildenden Schule Wirtschaft/Verwaltung in Gera, dienstbegleitenden Unterricht in Gera oder Hermsdorf, sowie Praktika in der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes und teilweise im Landratsamt Greiz.
Voraussetzung für den Ausbildungsberuf ist der Nachweis eines Realschul- bzw. Abiturabschlusses mit mindestens guten Leistungen. Bewerber/innen sollten das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Wir erwarten Einsatzfreude, Bürgerfreundlichkeit, sowie die Bereitschaft zum selbstständigen Lernen. Es sollte Interesse und Verständnis für Verwaltungsvorgänge vorhanden sein. PC-Kenntnisse sind vorteilhaft.
- individuelle Betreuung durch qualifizierte Ausbilder
- flexible Arbeitszeit dank Gleitzeit
- mindestens 1.300 Euro Ausbildungsvergütung schon im ersten Lehrjahr gemäß TVAÖD
- attraktive Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Urlaub
- sehr gute Übernahmechancen
- mindestens einen Realschulabschluss
- Interesse an juristischen und organisierenden Aufgaben
- gute PC-Grundkenntnisse
- Motivation und Lernbereitschaft
- Teamfähigkeit und gute Kommunikationsfähigkeit
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit
- Bewerbungsschreiben,
- tabellarischem Lebenslauf,
- Kopie des letzten Schulzeugnisses und
- eventuellen Praktikumsbeurteilungen
bis zum 25.02.2026 an die
Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Hauptamt
Herr Rasym
Markt 1
07937 Zeulenroda-Triebes
Für Informationen und Rückfragen:
Tel.: 036628 48-111
E-Mail: h.rasym@zeulenroda-triebes.de
Die Stadt Zeulenroda-Triebes fördert die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX und diesen gleichgestellten Personen (§ 2 Abs. 3 SGB IX) sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht oder nur bei Übersendung eines ausreichend frankierten Rückumschlags zurückgesandt werden. Wir bitten um Verständnis, dass entstehende Auslagen (z.B. Reisekosten für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch) nicht erstattet werden.