Kitaleitung (m/w/d)
Die Stadt Ketzin/Havel schreibt zum 01.01.2026 befristet für 2 Jahre
(Führung auf Probe - § 31 TVöD) eine Stelle mit 30-39 Wochenstunden
als
Leitung der Kita „Havelfrüchtchen“ (m/w/d) in Paretz aus.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem TVöD SuE. Die Stelle ist aufgrund der Kinderzahl zurzeit mit der Entgeltgruppe S 13 bewertet.
Die Kindertagesstätte verfügt über eine Kapazität von 52 Plätzen.
Das Team der Beschäftigten umfasst derzeit 6 pädagogische Fachkräfte.
- wertschätzende Teamentwicklung und Begleitung der pädagogischen Fachkräfte, Ausbildungsbegleitung
- Umsetzung und Fortschreibung der pädagogischen Konzeption und des Qualitätsmanagements, Implementierung der neuen Grundsätze der elementaren Bildung des Landes Brandenburg, institutionelle Beteiligungs- und Schutzrechte wahren
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern
- konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Träger
- Sicherung der Arbeitsgrundlagen und Abläufe
- Organisation des Kitabetriebes, in der Ausführung von Verwaltungstätigkeiten, in der Personalentwicklung sowie bei der Weiterentwicklung der Qualität der Einrichtung
- Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in (m/w/d) mit Zusatzqualifikation zur Leitungskraft in Kindertagesstätten bzw. Bereitschaft zur Leitungsqualifikation
- wünschenswert Leitungs- bzw. Führungserfahrung im pädagogisch-sozialen Bereich
- ausgeprägte fachliche, kommunikative und soziale Kompetenz
- hohe Beratungs- sowie Teamentwicklungskompetenzen
- Kommunikations- und Organisationsgeschick
- hohe Flexibilität, gute Umgangsformen, sicheres Auftreten und Stressresistenz
- Belastbarkeit
- kontinuierliche Erweiterung der persönlichen und fachlichen Kompetenzen
- attraktive Arbeitsbedingungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes TVöD-SuE
- ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von 30-39 Wochenstunden (entsprechend des Betreuungsschlüssels des notwendigen pädagogischen Personals)
- 30 Tage Urlaub und zwei Regenerationstage
- Jahressonderzahlung und Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
- Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen
- ein wertschätzendes Arbeitsumfeld
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie staatliche Anerkennung als Erzieher/in (m/w/d)
- Kopie Leiterqualifikation
- Zertifikate und Weiterbildungsnachweise
- Arbeitszeugnisse
- Nachweis der Masernimmunität
Wenn Sie sich von unserem Angebot angesprochen fühlen und Teil unseres Teams werden möchten, dann senden Sie uns bitte bis zum 16.11.2025 Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen vorzugsweise per E-Mail (in einem PDF-Dokument) an:
oder postalisch an die
Stadt Ketzin/Havel
Die Bürgermeisterin
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Hinweise:
Ein erweitertes Führungszeugnis und ein ärztliches Attest sind spätestens bei Vertragsabschluss vorzulegen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet und gespeichert. Dies erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1b, Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BbgDSG.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter, adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht erstattet werden.
Verspätete Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Sollte es zu einer Einstellung kommen, werden die erhobenen Daten, vor allem die Bewerbungsunterlagen in die Personalakte übernommen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung die Stadt Ketzin/Havel gesetzlich verpflichtet ist.
Die Stadt Ketzin/Havel fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Für schwerbehinderte Menschen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen die Bestimmungen des SGB IX.