Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter für Internationales Steuerrecht - HSB IStR - (m/w/d) der Laufbahngruppe 2.1
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24534 Neumünster
- Alexander Graf
- E-Mail : Alexander.Graf@fa-neumuenster.landsh.de
- Tel. : +49 4321 496-1001
Interne Stellenausschreibung
Nur für Landesbedienstete und Menschen mit Behinderung und ihnen Gleichgestellte
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- Im Finanzamt Neumünster ist zum nächstmöglichen Termin der Dienstposten einer Hauptsachbearbeiterin / eines Hauptsachbearbeiters für Internationales Steuerrecht - HSB IStR - (m/w/d) der Laufbahngruppe 2.1 (Funktion A 12)
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- 11.11.2025
Im Finanzamt Neumünster ist zum nächstmöglichen Termin der Dienstposten
einer Hauptsachbearbeiterin / eines Hauptsachbearbeiters für Internationales Steuerrecht - HSB IStR - (m/w/d) der Laufbahngruppe 2.1 (Funktion A 12)
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Auf die Tätigkeit als Hauptsachbearbeitung für IStR entfallen 0,1 VZÄ. Der übersteigende Anteil der persönlichen Arbeitszeit ist für den Einsatz in der Allgemeinen Veranlagungsstelle - AVSt (mit Personengesellschaften) - als Bearbeiterin/Bearbeiter der Laufbahngruppe 2.1 (Bearbeiterin/Bearbeiter des Teams) vorgesehen.
Über unsDas Finanzamt Neumünster ist u.a. für die Festsetzung und Beitreibung von Landes- und Bundessteuern für Neumünster und die umliegenden Gemeinden zuständig. In unserer Behörde sind ca. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Ihre AufgabenDie bzw. der HSB IStR prüft grenzüberschreitende Sachverhalte und die Anwendung der bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie anderer zwischenstaatlicher Übereinkommen und Vereinbarungen, welche die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie die zwischenstaatliche Amtshilfe regeln.. Sie/Er unterstützt die Hauptsachgebietsleiterin/den Hauptsachgebietsleiter IStR bei deren/dessen Tätigkeiten.
Zu den Aufgaben gehört die Bearbeitung von Allgemeinsachen, insbesondere
- Beurteilen grenzüberschreitender Sachverhalte und die Prüfung der Anwendung der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie anderer zwischenstaatlicher Übereinkommen und Vereinbarungen, welche die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie die zwischenstaatliche Amtshilfe regeln
- Anträge auf Erteilung verbindlicher Auskünfte im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Anträge auf Erteilung eines zwischenstaatlichen Verständigungs-, Schieds- oder Streitbeilegungsverfahrens
- eingehende ausländische Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches (direkte Steuern), die mit Hilfe des eFCA Programms bearbeitet werden;
- ausgehende Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte an andere Staaten im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches (direkte Steuern) im Veranlagungsbereich,
- Vorbereiten von Amtsverfügungen und Entwickeln von Bearbeitungshilfen (z.B. praxisorientierter EDV-Einsatz)
- Statistiken zum Außensteuergesetz (§ 6 AstG),
- Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO (BZSt 2 Meldungen),
- Bearbeitung von eingehenden länderbezogenen Berichten (Country by Country- Reporting - CbCR),
- Meldungen an die Informationszentrale - Ausland beim BZSt (IZA) und Nutzung der ISI-Datenbank,
- Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen oder Beglaubigungen, die mit einer Apostille versehen werden sollen
- Fortbilden der Finanzamtsbeschäftigten und Teilnehmen an Fachtagungen
- Beteiligung an der Beurteilung von Auslandssachverhalten anderer Dienststellen
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
- abgeleistete Probezeit
- umfassende Erfahrungen in der Steuerverwaltung, davon mindestens 5-jährige Erfahrung in der Veranlagung von natürlichen Personen, Personengesellschaften und/oder Körperschaften.
- grundsätzliches Interesse für das Internationale Steuerrecht sowie die Bereitschaft, sich in die komplexe Materie einzuarbeiten und sich stets fortzubilden.
- Es bleibt vorbehalten, die Auswahlentscheidung auf der Grundlage von Vorstellungsgesprächen zu treffen.
Anforderungen des Arbeitsplatzes:
- überzeugende Bewältigung der übertragenen Aufgaben in der vorgegebenen Zeit unter Berücksichtigung der Ziele und Prioritäten
- ausgeprägte Kompetenz bei der Anwendung des vorhandenen Fachwissens,
- hohes Maß an Bereitschaft zur Mitgestaltung von Veränderungen,
- ausgeprägte Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
- ausgeprägte Fähigkeit zum Selbstmanagement
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 erreicht werden. Aufgrund der Stellensituation können Bewerbungen von Bediensteten außerhalb des Finanzamts Neumünster nur bis zur Besoldungsgruppe A 10 (LG 2.1) berücksichtigt werden.Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L.
Darüber hinaus bieten wir
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabensprektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot an in- und externen Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie kostenfreie Parkplätze
Diese Ausschreibung richtet sich nur an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein.
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur f ür Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Deshalb können sich Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf diese Stellenausschreibung bewerben, auch wenn sie nicht im Landesdienst beschäftigt sind und werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte richten Sie bitte bis zum
11.11.2025Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen () entnehmen.
Bei Fragen zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen die Geschäftsstellenleitung, Frau Bolz (kirstin.bolz@fa-neumuenster.landsh.de oder Telefon 04321/496-4130), gern zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung am: 28.10.2025