Pflegefachkraft (m/w/d) bis Entgeltgruppe 10 TV-H
Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Kassel ist eine Behörde des Landes Hessen und gehört zum Geschäftsbereich des Regierungspräsidiums Gießen. Es ist die zuständige Aufsichtsbehörde für alle stationären und ambulanten Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, die unter den Anwendungsbereich des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) fallen. Obere Aufsichtsbehörde ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege. Die Fach- und Rechtsaufsicht liegt bei dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
In der Betreuungs- und Pflegeaufsicht Kassel, Aufgabengebiet V, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die folgende Stelle zu besetzen:
Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht überprüft Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, berät die Einrichtungen und deren Betreiberinnen und Betreiber und geht Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betreuungs- und Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nach. Auf diese Weise wird der Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen sowie die Förderung von Selbstständigkeit und selbstbestimmter Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichergestellt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt zudem in der Information und Beratung, wobei dem präventiven Beratungsansatz des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) ein besonderer Stellenwert zukommt.
Die Betreuungs- und Pflegeaufsicht Kassel ist für die Stadt Kassel, den Landkreis Kassel, den Schwalm-Eder-Kreis, Waldeck-Frankenberg sowie den Werra-Meißner-Kreis zuständig.
- die anlassbezogene und wiederkehrende Prüfung zur Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner, zur Sicherung der pflegerischen und gesundheitlichen Betreuung sowie der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, der Pflege und der Einhaltung der Anforderungen an die Arzneimittelversorgung und der Hygiene sowie der Konzeption und dem Qualitätsmanagement,
- die Beratung von Betreuungs- und Pflegebedürftigen, Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuern, Betreiberinnen und Betreibern sowie Beschäftigten von Einrichtungen,
- die Vorbereitung und Kontrolle der Umsetzung von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen wie z. B. Anhörungen, Anordnungen und ggf. Zwangsmaßnahmen.
Die maßgeblichen Vorschriften ergeben sich aus dem HGPB im Kontext der veröffentlichten Informationen über die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht: .
Fachliches und persönliches Anforderungsprofil:
Zwingend vorausgesetzt wird neben dem Abschluss einer Ausbildung als- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann,
- Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder
- Altenpflegerin oder Altenpfleger,
die Qualifikation als Pflegedienstleitung (PDL) sowie eine mehrjährige Berufserfahrung in einer anerkannten Einrichtung nach dem HGBP.
Aufgrund der Außendiensttätigkeiten wird der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, die Bereitschaft zum Führen eines Dienst-PKW sowie die Wahrnehmung von Außendienstterminen vorausgesetzt.
Darüber hinaus sind wünschenswert:- Ausgeprägte Kooperations- und Teamfähigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team.
- Gute Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten.
- Hohe Flexibilität und Belastbarkeit.
- Pflichtbewusstsein und Einsatzbereitschaft.
- Sehr gute soziale Kompetenz.
- Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit.
- Sichere Beherrschung der EDV in der allgemeinen Bürokommunikation (übliche MS-Office-Anwendungen).
- Die Bereitschaft zur Einarbeitung in spezielle Fachanwendungen.
Wir bieten Ihnen einen modernen Arbeitsplatz mit flexibler und familienfreundlicher Arbeitszeitgestaltung in der hessischen Landesverwaltung.
Sie erhalten bei uns eine umfassende, individuelle Einarbeitung in Ihr zukünftiges Aufgabengebiet sowie- das „LandesTicketHessen“ für die kostenlose Nutzung des ÖPNV innerhalb von Hessen,
- einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5 Tage-Woche,
- zusätzliche Altersvorsorge des Landes Hessen,
- eine Jahressonderzahlung,
- für Bezieher von Kindergeld die Gewährung einer Kinderzulage von 100 Euro pro Kind,
- bei Bedarf einen kostenlosen Kfz-Parkplatz im Parkhaus sowie eine Fahrradabstellmöglichkeit.
Allgemeine Hinweise:
Bewerbungen von Menschen sind unabhängig von ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität erwünscht. Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Kassel fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht und geschlechtlichen Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Orientierung und Identität.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Kassel wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind. Ebenso begrüßt werden Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Pollak (Tel.: 0561/2099-208; Matthias.Pollak@havs-kas.hessen.de) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 16.11.2025 über (Referenzcode 51001758_0001).
Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Ausbildungszeugnis, Hochschulzeugnis und aktuelle Arbeitszeugnisse) bitte innerhalb des Bewerbungsvorganges hochladen.
Wir bitten Sie, das Online-Bewerberportal zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei. Bewerbungen, die nicht über das Bewerbungsportal bei uns eingehen, sondern per Post oder E-Mail an uns gerichtet sind, werden von uns auf elektronischem Wege gespeichert und bearbeitet. Die Unterlagen erfolgloser Bewerbungsverfahren werden nach Abschluss des Verfahrens datenschutzkonform nach Ablauf von 6 Monaten vernichtet.
Weitere Informationen über uns finden Sie auf: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel | rp-gießen.hessen.de