Sachbearbeiter/in im Bereich Bauordnung (w/m/d)
Die Große Kreisstadt Delitzsch ist ein im Nordwesten des Freistaates Sachsen liegendes Mittelzentrum mit knapp 26.000 Einwohnern. Mit ihren zwölf Ortsteilen ist Delitzsch gemessen an der Bevölkerung die größte Stadt im Landkreis Nordsachsen. Die gute infrastrukturelle Anbindung und touristische Einrichtungen wie Tiergarten, Barockschloss mit Barockgarten machen die Stadt ebenso attraktiv wie das vorhandene Angebot an modernen Kindereinrichtungen und Schulen.
Die Große Kreisstadt Delitzsch verfügt über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde, die innerhalb des Bauamtes im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung verankert ist und sucht im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung eine/n
- unbefristete Voll-/Teilzeitstelle
- Vergütung erfolgt bei Vorliegen aller tariflicher Voraussetzungen gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der EG 9c (abhängig von Qualifikationsnachweisen)
- flexible Arbeitszeitregelungen mit Arbeitszeitkonto im Rahmen des Dienstplans
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Altersversorgung (ZVK), vermögenswirksame Leistungen und 30 Tage Urlaub/Jahr
- gründliche Einarbeitung in die Aufgabengebiete
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- sicherer Arbeitsplatz
- bauordnungsrechtliche Bewertung und Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben nach den Verfahren und Vorschriften der Sächsischen Bauordnung sowie unterschriftsreifer Vorbereitung von daraus resultierenden Bescheiden
- Durchführung der Beteilung anderer Fachämter, Behörden und Träger öffentlicher Belange einschließlich Abwägung der eingehenden Stellungnahmen
- Erteilung und Begleitung von Prüfaufträgen an anerkannte Prüfingenieure im Fall von Sonderbauten
- Beratung von Bauherren, Architekten, Entwurfsverfassern, Bauwilligen und Nachbarn zum öffentlichen Baurecht im Zusammenhang mit Baugesuchen
- Mitwirkung bei der Abhilfeprüfung im Rahmen von Widerspruchsverfahren
- Prüfung nachbarschützender Belange sowie sonstige bauaufsichtliche Aufgaben nach der Sächsischen Bauordnung wie beispielsweise Bauüberwachung und Baukontrolle oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
- aktive Mitwirkung bei der Einführung und Etablierung des digitalen Bauantrags
- Mitwirkung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
- Erstellung von im Sachzusammenhang stehenden Stellungnahmen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen in den Aufgabenbereichen bleiben vorbehalten.
- Fachhochschul- oder Hochschulabschluss auf mindestens Bachelorniveau in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur
- alternativ abgeschlossenes (FH)-Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt, Bachelor of Laws (LL.B) der Fachrichtung allgemeine Verwaltung oder erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrganges II
- Berufserfahrung im Studienberuf, idealerweise im beschriebenen Aufgabengebiet und wünschenswerterweise in der Kommunalverwaltung
- anwendungsbereite Kenntnisse des öffentlichen Baurechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts
- Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Selbstständigkeit
- ausgeprägtes technisches und analytisches Denkvermögen in Verbindung mit einer sorgfältigen, strukturierten und konzentrierten Arbeitsweise
- Freude an der Zusammenarbeit und Kommunikation mit unterschiedlichsten Interessengruppen sowie an der Arbeit im Team
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, Verhandlungsgeschick und Konfliktfähigkeit
- routinierter Umgang mit Standard-Office-Anwendungen
- Führerschein der Klasse B
- Bereitschaft zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen
Wir bitten alle Interessenten auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen.
Haben wir Ihr Interesse für diese anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit geweckt?
Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien von beruflichen Abschlüssen, Referenzen, Beurteilungen, Zeugnissen) bis zum 14.11.2025 an die
Sachgebiet Personal Stichwort: „MA Bauordnung“
Markt 3
04509 Delitzsch
Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen Stelle wie Bewerbungs- und Reisekosten etc. können nicht erstattet werden.
Sofern in dem Bewerbungsschreiben nicht ausdrücklich die Rückgabe der Bewerbungsunter-lagen gewünscht wird und ein frankierter Rückumschlag nicht beiliegt, gehen wir davon aus, dass auf eine Rückgabe verzichtet wird. Bei Verzicht werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet.
Eingangsbestätigungen werden nur per E-Mail versendet (Bitte E-Mail-Adresse angeben!)