Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in den Dezernaten „Schwerbehindertenrecht Lübeck“ (m/w/d) (Homeoffice möglich)
Im Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein, am Dienstsitz Lübeck, sind zum nächstmöglichen Termin insgesamt drei Stellen als
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Über unsDas Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) ist eine dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnete Landesoberbehörde mit derzeit über 500 Mitarbeitenden an den Dienstsitzen in Neumünster, Heide, Lübeck, Itzehoe, Kiel und Schleswig. Soziale Aufgabenbereiche, der Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Begleitung der Menschen in Schleswig-Holstein in verschiedenen Lebenslagen prägen die Arbeit des LASG.
Das Tätigkeitsfeld der Abteilung 2 beinhaltet die Bearbeitung von Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.
Sie arbeiten sorgfältig und strukturiert, bringen sich aktiv in ein Team ein und haben Freude daran, rechtliche Vorgaben (Gesetze und Richtlinien) in der Praxis umzusetzen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Ihre Aufgaben- Sie bearbeiten Anträge im Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht vom Eingang des Antrags über die Ermittlung des Sachverhalts bis zur Erteilung des Bescheids.
- Sie stellen Ausweise und Bescheinigungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht aus (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX, Teil 3 Kapitel 1, 13).
- Sie beraten und informieren(vorwiegend telefonisch)Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt oder
- der erfolgreiche Abschluss des Qualifizierungslehrgangs I oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder, als Rechtsanwalts- und Notarfachfachangestellte/r oder, als medizinische/r Fachangestellte/rmitnachweislicher Verwaltungserfahrung oder, als Kauffrau / Kaufmann im Gesundheitswesen, als Sozialversicherungsangestellte/r, eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildungim Bereich Verwaltung und Büro (z.B. Kaufmann/-frau für Büromanagement)
- gute Anwenderkenntnisse im Bereich der gängigen EDV-Anwendungen
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
- Sie übernehmen Verantwortung im Hinblick auf den eigenen Arbeitsbereich und berücksichtigen dabei auch die Interessen anderer
- Sie kommunizierenklar und zielgerichtet und zeigen mündlich und schriftlich eine adäquate Ausdrucksfähigkeit
- Sie verfügen über eine gute Priorisierungs- und Organisierungsfähigkeitsowieüber eine strukturierte und effiziente Arbeitsweise, auch bei einem hohen Antragsaufkommen mit wiederkehrenden Vorgänge
- Sie sind bereit, sich engagiert und aktiv ins Team einzubringenundsind hilfsbereit und verlässlich
Zudem wären wünschenswert:
- Berufserfahrung im öffentlichen Dienst
- Kenntnisse im Schwerbehinderten- und im Sozialrecht
- ein grundsätzliches Interesse an medizinischen Sachverhalten
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 8 SHBesG erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen die Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 6 TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
- flexible Arbeitszeiten und Homeoffice-Möglichkeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- gute Weiterbildungsmöglichkeiten
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- Zuschuss zum ÖPNV-Ticket (Jobticket)
- reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness (Hansefit)
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!Die Auswahlgespräche sind für die 47. Kalenderwoche vorgesehen.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Klaßing (Arne.Klassing@lasg.landsh.de oder 04321/913-823) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dezernatsleitungen Frau Hansen (Meike.Hansen@lasg.landsh.de), Tel. 0451 1406-293 oder Herr Müller (Edgar.Müller@lasg.landsh.de), Tel. 0451 1406-250.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf die Übersendung von Eingangsbestätigungen verzichtet wird.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.