Medizinische/r Fachangestellte/r
Beginn
Jährlich zum 01.08.
Vergütung
1.368,26 Euro im 1. Lehrjahr
1.418,20 Euro im 2. Lehrjahr
1.464,02 Euro im 3. Lehrjahr
Prämie
Nach erfolgreicher Beendigung der
Ausbildung im regulären Zeitraum
erhältst du 400 Euro (brutto)
Familienheimfahrt
Monatlich möglich
Dauer
3 Jahre (Verkürzungsmöglichkeit besteht)
Urlaub
30 Tage pro Jahr
Erasmus+
Entscheide dich freiwillig für einen Auslandsaufenthalt
Sonderzahlung
Jahressonderzahlung, Lehrmittelzuschuss, Vermögenswirksame Leistungen
Als medizinische Fachangestellte oder medizinischer Fachangestellter - kurz MFA - bist du für die Betreuung unserer Rehabilitandinnen und Rehabilitanden unersetzlich. Du erstellst Ablaufpläne für ihre Behandlung, stehst ihnen beratend zur Seite und unterstützt unser Büro in der Rehabiltandenverwaltung. Bei Behandlungen und in Notfallsituationen gehst du außerdem den Ärztinnen und Ärzten kompetent zur Hand. Nicht umsonst hieß der Beruf früher Arzthelferin oder Arzthelfer. Und auch die Pflege der medizinischen Instrumente, Abrechnungen, Laborarbeiten sowie die Dokumentation der Versorgung fallen in deinen Verantwortungsbereich. Viel Abwechslung also, aber keine Angst: In den Reha-Zentren begegnen dir Stresssituationen wie im Krankenhaus eher weniger. Außerdem stehen dir alle Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat zur Seite.
- Im Wechsel zwischen Praxis und Theorie (dual) erwirbst du fachrelevante Kenntnisse und wendest diese direkt unter Anleitung an.
- Bereits in der Ausbildung stehst du im direkten Kontakt mit den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden.
- Im 2. und 3. Ausbildungsjahr findet jeweils für ca. drei Monate ein Ausbildungsabschnitt in einer örtlichen Arztpraxis statt.
- Wenn am Ende deiner Ausbildung die Abschlussprüfungen anstehen, kannst du bis zu 5 Tage zur Prüfungsvorbereitung bezahlt freigestellt werden.
- Guter Schulabschluss (möglichst mittlerer Bildungsabschluss oder Fachabitur)
- Du möchtest dich gerne für andere Menschen einsetzen
- Interesse an medizinischem Fachwissen und Rehabilitandenbetreuung
- Sorgfalt und gern im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten
Hinweis
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Haben Sie noch Fragen? Dann steht Ihnen Herr Moritz Bley unter der Telefonnummer 04542 - 802362 gerne zur Verfügung.