MINIJOB-Reinigungskraft (m/w/d)
Die Gemeinde Molschleben beabsichtigt, zum 01.09.2025 oder zum schnellstmöglichen
Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Technische Kraft in der gemeindeeigenen Kindereinrichtung
in Teilzeitbeschäftigung/Minijob zu besetzen.
Der/die Stelleninhaber/In hat Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (§ 1
Abs. 1 MiLoG) in Höhe von 12,82 EUR je Arbeitsstunden. Der gesetzliche Mindestlohn
wird an die jeweils gültige Fassung der Mindestlohn-kommission und an die gesetzlich
geregelte Verdienstgrenze angepasst.
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:- Vorbereitung und Unterstützung bei der Speisenausgabe
- Reinigung von Gruppenräumen, Nassbereichen sowie von öffentlichen
- Reinigung des Geschirrs und der Küche
- Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte bei hauswirtschaftlichen
- hauswirtschaftliche Ausbildung oder berufliche Erfahrung in der Hauswirtschaft
- Freude an einer Arbeit in Kindernähe
- Zuverlässigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit
- selbstständige und gründliche Arbeitsweise
Die Beschäftigung erfolgt mit einer durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von bis zu
43 Stunden.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen, richten Sie bitte bis zum
30.09.2025 an:
Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“
Hauptamt - Personalangelegenheiten
Kennwort: Bewerbung Techn. Kraft Molschleben
oder wenden Sie sich direkt an uns.
Als Ansprechpartner steht die Leiterin der Einrichtung, Frau Greif, telefonisch unter Tel.-
Nr. 036258 / 52443 zur Verfügung.