Sozialarbeiter/in Hilfen zur Erziehung (m/w/d)
Die Kreisverwaltung des Altmarkkreises Salzwedel ist ein moderner, familienfreundlicher und attraktiver Arbeitgeber, welcher sich durch eine Vielzahl von abwechslungsreichen Aufgabenbereichen auszeichnet. Der Landkreis ermöglicht seinen über 600 Mitarbeitenden nicht nur das mobile Arbeiten und die freie Arbeitszeiteinteilung im Rahmen des Gleitzeitmodells, sondern auch persönliche Entwicklungschancen durch Weiterbildungen und Teamtage. Entfaltung, Perspektive, Heimat - All dies und noch vieles mehr bietet der Altmarkkreis Salzwedel, also bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams.
Im Jugendamt des Altmarkkreises Salzwedel ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine befristete Stelle als
im Rahmen einer Schwangerschafts- und Elternzeitvertretung in Vollzeit zu besetzen.
- Beratung von Erziehungsberechtigten in erzieherischen Angelegenheiten einschließlich der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und Umgangsgestaltung sowie bei der Ausübung der Personensorge
- Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII und die Gewährleistung ihrer Umsetzung bei Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff SGB VIII und Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII, insbesondere Feststellung des Hilfebedarfes sowie Prüfung und Feststellung der Notwendigkeit und Geeignetheit einer Jugendhilfeleistung
- Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Eingangsmanagement und Krisenintervention zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls (§ 8a SGB VIII) bei laufenden Hilfen einschließlich Inobhutnahmen und familiengerichtliche Verfahren gemäß § 1666 BGB
- Fallvorstellung in kollegialer Fallberatung
- Fertigen von Bedarfsanfragen an Leistungserbringende
- Einleitung und Durchführung von Hilfeplankonferenzen
- Erstellung und Fortschreibung von Hilfeplänen
- Kooperation mit internen und externen Netzwerkpartner/innen
- Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht, insb. Erarbeitung von Stellungnahmen
- Beratung und Empfehlung zum Antrag auf Entzug des Sorgerechtes bzw. Teile daraus beim Familiengericht gem. §§ 1666, 1666a BGB
- Stellungnahmen zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zur Vermeidung einer Gefährdungssituation
- Absicherung des Bereitschaftsdienstes des Jugendamtes/ Krisenintervention
Eine Änderung der Aufgabenzuweisung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Abschluss als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagog/in oder Heilpädagog/in mit abgeschlossener Hochschulbildung und staatlicher Anerkennung
oder
Hochschulabschluss als Diplompädagog/in, Erziehungswissenschaftler/in oder Kindheitspädagog/in, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen (zwingender Nachweis der fachlichen und qualitativen Verwendungsbreite) entsprechende Tätigkeiten als Sozialarbeiter/in / Sozialpädagog/in mit staatlicher Anerkennung ausüben
- Rechtskenntnisse, insb. im Familienrecht, Sozialrecht und Verwaltungsverfahrensrecht
- Kenntnisse in systemischer Familienberatung wünschenswert
- Führerschein der Klasse B
- sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen
Unsere Stellenanforderungen:
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Einfühlungsvermögen
- hohe Eigeninitiative
- Organisationsgabe
- Teamfähigkeit
- ein befristeter Arbeitsplatz als Schwangerschafts- und Elternzeitvertretung in Vollzeit im öffentlichen Dienst
- Eingruppierung entsprechend TVöD, Entgeltgruppe S 14
- eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt (KVSA)
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- flexible Arbeitszeitregelung und die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Arbeitsort: Altmarkkreis Salzwedel
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie bereits in Ihrer Bewerbung auf die vorliegende Behinderung hin, damit wir Ihre Interessen bestmöglich wahren können.
Haben Sie weitere Fragen?
Für fachliche Auskünfte stehen Ihnen die Leiterin des Jugendamtes, Frau Siebentaler,
Tel.: 03901/840-5501 und für personalrechtliche Angelegenheiten die Leiterin des Sachgebietes Personal im Personal- und Organisationsamt, Frau Schneider, Tel.: 03901/840-1121 zur Verfügung.
Dann übersenden Sie Ihre aussagefähigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, lückenlose Ausbildungs- und Beschäftigungsnachweise) bis zum 15.09.2025 an den Altmarkkreis Salzwedel, Personal- und Organisationsamt, Sachgebiet Personal,
Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel oder per E-Mail an bewerbung@altmarkkreis.de. Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.
Sofern Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail übersenden möchten, verwenden Sie bitte Dateien im pdf-Format. Bewerbungsunterlagen in anderen Dateiformaten können nicht berücksichtigt werden.
Es ist beabsichtigt, bei wesentlicher Gleichheit und Geeignetheit mehrerer Bewerbungen strukturierte Auswahlgespräche vor einer Auswahlkommission durchzuführen. Möchten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zurück, dann fügen Sie den Unterlagen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag in angemessener Größe bei. Gerne können Sie nach telefonischer Vereinbarung die Unterlagen auch persönlich abholen.
Datenschutzhinweise: Der Altmarkkreis Salzwedel verarbeitet als Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die personenbezogenen Daten der Bewerber (m/w/d) ausschließlich für den Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens sowie ggf. der Vorbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung. Verarbeitet werden im Wesentlichen die Informationen aus den Bewerbungsunterlagen sowie einstellungsrelevante Informationen aus Personalakten, die ggf. nach erteilter Einwilligung angefordert werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit § 84 Abs. 4 Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt und § 26 Abs. 1 DSAG LSA bzw. die Einwilligung der Betroffenen (m/w/d). Die Daten werden bis zum endgültigen Abschluss des Bewerbungsverfahrens unter Berücksichtigung von Fristen für Rechtsbehelfe gespeichert und sodann, in der Regel nach sechs Monaten, gelöscht. Die Bereitstellung der Daten ist nicht verpflichtend, die Nichtbereitstellung kann aber zu Nachteilen im Bewerbungsverfahren oder zum Ausschluss führen. Weitere Datenschutzinformationen, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Altmarkkreises Salzwedel und Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten, wie insbesondere dem Recht auf Auskunft zu den zu Ihnen verarbeiteten Daten aus Art. 15 Abs. 1 DS-GVO sowie bezüglich Löschung, Berichtigung und Beschwerde erhalten Sie unter:
Hinweise in eigener Sache: Bewerbungskosten werden nicht erstattet.