Pflegefachmann (m/w/d)
Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) ggf. mit Fachweiterbildung - Intensivstation Med-INT1/Neuro-INT
(Entgeltgruppe: KR 8 TV-L ohne FWB / KR 9 TV-L mit FWB)
Einsatzbereich: Medizinische Intensivtherapie I/ Klinik für Neurologie - Intensivstation Med-INT1/Neuro-INT
Stellen ID: 12699
Eintritt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Umfang: Vollzeit / 38,5 Wochenstunden mit einem Anteil von 10% Praxisanleitung; Teilzeit möglich
Vertragsart: Unbefristet
Befristung: Der Arbeitsvertrag in der Pflege am Universitätsklinikum Essen ist unbefristet. Der Einsatz in der Medizinische Intensivtherapie I / Klinik für Neurologie auf der Station Med-INT1/Neuro-INT erfolgt zunächst befristet im Rahmen einer Vertretungsregelung. Der weitere Einsatz danach erfolgt unbefristet auf einer anderen Stelle am Universitätsklinikum Essen. Vertretungsregelung gem. §14 Abs. 1 TzBfG
- Evidenzbasierte pflegerische Betreuung und Versorgung unsere/r Patient/innen auf unserer Intensivstation auf universitärem Niveau
- Einsatz als Praxisanleitung mit 10% der wöchentlichen Arbeitszeit
- Pflegefachliche Versorgung sowie Monitoring von Patient/innen, z. B. die Überwachung der Vitalfunktionen sowie der Umgang mit medizinischen Geräten
- Pflegefachliche Beratungen von Patient/innen und deren Angehörigen bei Fragen oder Problemstellungen
- Assistenz bei auf der Station durchgeführten Eingriffen und diagnostischen Maßnahmen
- Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege oder ein erfolgreicher Abschluss eines primärqualifizierenden Pflegestudiums
- Wünschenswert ist eine abgeschlossene Fachweiterbildung für Intensiv- und Anästhesiepflege oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
- Abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter/in im Gesundheitswesen oder die Bereitschaft diese zu erwerben
- Berufserfahrung ist wünschenswert
- Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinären und interprofessionellen Team
- Selbständigkeit und Engagement zur aktiven Mitgestaltung Ihres Arbeitsplatzes
Freuen Sie sich auf:
- Tarifvertrag-Entlastung (TV-E): Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbindliche Personalschlüssel und mehr Zeit für die Patient/innen. Schichtgenaue, automatisierte Ermittlung von Belastungssituationen und Entlastungstagen
- Eine Pflegezulage i.H.v. 159,06 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle)
- Bei Wechselschicht bis zu 9 zusätzliche Urlaubstage gem. Tarifvertrag (TV-L)
- Eine Zulage in Höhe von 100 € pro Monat bei abgeschlossener Qualifikation zur Praxisanleitung
- Eine Intensivzulage i.H.v. 150 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle)
- Eine außertarifliche Zulage i.H.v. 300 € pro Monat (bei einer Vollzeitstelle, bei Teilzeit anteilig)
- Umfassende Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten z.B. Pflegeexperte/in oder Führungskraft oder ein berufsbegleitendes Pflegestudium beispielsweise in Kooperation mit der FOM oder HFH.
- Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- Flexible Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung
- Mehr Informationen zu Zusatzleistungen und Unterstützungsangebote finden Sie hier
- Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
- Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- Interdisziplinäres Arbeiten mit Kollegen aus anderen Fachbereichen
- Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
- Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch das MitarbeiterServiceBüro in allen Lebenslagen
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
- Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
- Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen: Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen., Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt., Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet., Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt., Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.