Auszubildende*n zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Die Gemeinde Nettersheim sucht eine*n
Umfang
Vollzeit
Befristung
Vergütung
Ausbildungsvergütung
01.08.2026
Aufgabenbereich:Du bringst Begeisterung für kommunale Verwaltungsarbeit mit und hast Spaß an der Arbeit mit moderner Bürokommunikation. Außerdem solltest Du dich mit den Bedürfnissen und den Belangen der Eifelgemeinde Nettersheim identifizieren und Freude daran haben, in einem bürgernah ausgerichteten Team mitzuwirken. Wir bieten Dir eine fundierte Ausbildung mit interessanten Aufgaben u.a. in den Bereichen Finanz-, Ordnungs-, Sozial-, Personal-, Kindergarten-, Schul- oder Bauwesen.
Der praktische Teil der dreijährigen Ausbildung findet in den verschiedenen Bereichen der Gemeindeverwaltung statt. Hinzu kommen die theoretische Ausbildung am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln sowie Berufsschulblöcke am Berufskolleg in Kall.
- den Abschluss der Fachoberschulreife
- gute Leistungen in den Fächern Mathematik und Deutsch
- Interesse an kaufmännisch betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen
- Lernbereitschaft, Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Office-Kenntnisse
- Ein vielfältiges und interessantes Aufgabengebiet an einem modern ausgestatteten Arbeitsplatz
- Ausbildungsvergütung nach TVAöD
- Flexible Arbeitszeit
- Soziale Leistungen, wie aktives Gesundheitsmanagement, Betriebssport etc.
- Alternatives Entgeltanreizsystem nach § 18a TVöD
- Zusätzliche Altersvorsorge über die Rheinische Zusatzversorgungskasse in Köln
- Jahressonderzahlung
- nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss hervorragende Übernahmechancen
Wenn Du an einer zukunftsweisenden Mitarbeit bei der Gemeinde Nettersheim interessiert bist, sende Deine Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnisabschriften bitte bis spätestens 19.10.2025 über unser Online-Bewerber-Portal unter www.nettersheim.de. Weitere telefonische Auskunft erhältst Du unter 02486/ 78220.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.