Ausbildung Stadtinspektoranwärter*in (m/w/d)
Die Stadt Porta Westfalica sucht zum 01.09.2026 einen Auszubildenden (m/w/d) als***
Stadtinspektoranwärter*in (Bachelor of Laws)Bei der Ausbildung handelt es sich um ein rechtswissenschaftliches Studium mit Praxisanteilen. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Davon verbringen Sie 4 Semester an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) in Bielefeld. Darüber hinaus finden während des Studiums weitere Projekte, Seminare und ein Training der sozialen Kompetenzen statt.
In den 5 Ausbildungsabschnitten in der Verwaltung wird das Gelernte dann praxisorientiert angewandt. Sie werden Erfahrungen im Finanzbereich, Ordnungsamt, Personalwesen und in der Leistungsverwaltung (Jugend-/Sozialamt) sammeln. Dabei stehen die Arbeit im Team, der Umgang mit Menschen sowie die Anwendung von Gesetzesvorschriften im Vordergrund. Die Ausbildung schließt mit einer Bachelorarbeit ab. Zudem wird der akademische Grad „Bachelor of Laws“ verliehen. Später können Sie in allen Verwaltungsbereichen eingesetzt werden und perspektivisch ggf. Führungsaufgaben übernehmen.
Ihr Profil- Fachhochschulreife/ Allgemeine Hochschulreife
- Interesse an verwaltenden Tätigkeiten
- Empathie im Umgang mit Menschen sowie Kontaktfreudigkeit
- Spaß an der Arbeit mit dem PC
- gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Teamfähigkeit
- Freude an Auslegung und Anwendungen von Gesetzestexten
- einen interessanten, zukunftsorientierten Ausbildungsplatz
- ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- gute Chancen auf eine Weiterbeschäftigung nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung
- Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW
3 Jahre
Anwärterbezüge (Stand 02/2025):1.555,68 €/ mtl.
Urlaubsanspruch:30 Tage im Jahr
Weitere Infos unter:
Allgemeine Hinweise:Die Stelle ist für alle Geschlechter gleichermaßen geeignet. Die Stadt Porta Westfalica fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte, die dem Anforderungsprofil entsprechen, werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben. Geben Sie bitte die Schwerbehinderteneigenschaft im Bewerbungsschreiben oder unter deutlicher Hervorhebung im Lebenslauf an (s. BAG Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 650/12).
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Frau Müller oder Herrn Reese (0571/791-131 oder -132).