Reinigungskraft (m/w/d)
Werden Sie Teil unseres Reinigungsteams im Studentenwerk Halle und unterstützen uns bei der Unterhaltsreinigung in unseren Mensen, den Wohnheimen und der Kita am Standort Halle zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 30 Stunden im Monat als
Wir sorgen gemeinsam mit einem respektvollen Miteinander dafür, dass sich Studierende in der Stadt Halle heimisch fühlen.
- ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet zunächst als befristeten Minijob.
- die Wertschätzung Ihrer täglichen Arbeit.
- eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), derzeit 17,60 brutto je Stunde.
- die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes als betriebliche Altersvorsorge
- Sie unterstützen für 30 h im Monat Ihr Team an verschiedenen Standorten in Halle
- Reinigung von Böden (trocken und feucht), Sanitärbereichen, Nasszellen, Treppenhäusern, Bürobereichen, Besprechungsräumen und Küchenbereichen in unseren Objekten
- bei Bedarf Zimmerreinigungen in unseren Wohnheimen
- Reinigung nach Veranstaltungen in unseren Mensen
- Abfallentsorgung
- Auffüllen von Verbrauchsmaterial
- den Einsatz nach wöchentlichen Einsatzplänen
- mögliche Arbeitszeiten im Rahmen von 6.00 - 18.00 Uhr
- Reinigungserfahrung und Freude an der Tätigkeit
- körperliche Belastbarkeit
- ein guter Blick für Sauberkeit
- Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- sachgerechte Bedienung technischer Geräte
- gegebenenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis
Für eine erste Kontaktaufnahme steht Ihnen die Personalabteilung unter der Rufnummer 0345/6847518 gern zur Verfügung.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Mit Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen zum Personalauswahl- verfahren auf unserer Homepage www.studentenwerk-halle.de/datenschutz.
Aus verwaltungstechnischen Gründen erhalten Sie keine gesonderte Eingangsbestätigung für die eingereichte Bewerbung. Zudem können Vorstellungskosten vom Studentenwerk leider nicht erstattet werden. Ihre Bewerbungsunterlagen senden wir Ihnen bei Vorlage eines ausreichend frankierten Umschlages zurück.