Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)
Die Abwasserentsorgungsgesellschaft Meißner Land mbH ist die 100%ige Tochtergesellschaft des Abwasserzweckverbandes Gemeinschaftskläranlage Meißen.
Die Gesellschaft ist mit der überörtlichen, zentralen Reinigung des bei den Mitgliedern des Abwasserzweckverbandes anfallenden Abwassers beauftragt. Dazu betreibt sie am Standort Zadel der Gemeinde Diera-Zehren die Gemeinschaftskläranlage Meißen mit 105.000 Einwohnerwerten und ca. 70 km Hauptsammlernetz einschließlich 30 Abwasserpumpwerken.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
bzw. alternativ „Ver- und Entsorger-Abwasserentsorgung (m/w/d)“, „Klärwärter (m/w/d)“
Ihre künftigen Arbeitsaufgaben:- Bedienung und Kontrolle von abwassertechnischen Maschinen und Anlagen (Großkläranlage mit 105.000 EW, Abwasserpumpwerke und Sammler-/Kanalnetz) einschließlich Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Prüfung und Überwachung der Prozesse der Abwasser- und Schlammbehandlung
- labor- und verfahrenstechnische Arbeiten
- selbstständige Fehlersuche und Störungsbeseitigung
- Rufbereitschaftsdienst
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik, Ver- und Entsorger, Klärwärter bzw. Anlagenmechaniker Versorgungstechnik oder mehrjährige Berufserfahrung in einschlägigen Tätigkeiten (Klärwärter Grundkurs wünschenswert)
- EDV-Grundkenntnisse
- möglichst elektrotechnische Kenntnisse
- selbstständiges und verantwortungsbewusstes Handeln
- gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Führerschein Klasse B
- ein unbefristetes, sicheres Arbeitsverhältnis in Vollzeit
- ein interessantes, vielfältiges und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
- ein Team, dass vertrauensvoll und wertschätzend zusammenarbeitet
- tarifliche Vergütung nach TVöD
- flexible Arbeitszeiten im Rahmen der betrieblichen Regelungen
- 30 Tage Erholungsurlaub
- betriebliche Altersvorsorge
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns auf Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse.
Angesichts der anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.