Küchenhilfe
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
EINFACH ECHT großWir sind ein Krankenhausverbund mit zwei Standorten, in Herford und in Bünde.
In unseren 28 Kliniken, Fachabteilungen und Instituten werden jährlich 40.000 Patient:innen stationär behandelt, ambulant sogar rund 100.000 Menschen.
Mit rund 3.000 Mitarbeitenden sind wir der größte Arbeitgeber im Kreis Herford.
Ausbildung wird bei uns großgeschrieben. Wir begleiten in allen unseren relevanten Tätigkeitsfeldern jährlich über 170 Auszubildende in ihre berufliche Zukunft. In Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum erhalten unsere Medizinstudenten eine hochmoderne, praxisnahe und persönliche Ausbildung.
Als Service-Unternehmen übernimmt die Lukra:Service GmbH vielfältige Aufgaben im Bereich des Krankenhausalltags. Reinigung, Wäscheversorgung, Speisenversorgung und weitere Dienstleistungen tragen dazu bei, dass Mitarbeiter, Patienten und Besucher gerne in die Kreiskliniken Herford-Bünde AöR - Standort Lukas-Krankenhaus Bünde kommen.
Wir suchen für unsere Zentralküche am Standort Lukas-Krankenhaus in Bünde zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (ca. 128 Std./Monat) eine
Küchenhilfe (w/m/d) Das bieten wir Ihnen- Geregelte Arbeitszeiten innerhalb eines Zwei-Schichten Plans
- Gestaltungsspielraum in einem engagierten Team
- Leistungsgerechte Vergütung in Anlehnung an den TVöD
- Unterstützung und strukturierte Einarbeitung durch ein innovatives Team
- Zuarbeiten der Köche und den Diätassistenten
- Verteilung Salat und Dessert
- Portionierung der Speisen am Speisenverteilband
- Einhaltung und Umsetzung der HACCP-Richtlinien und Vorgaben
- Reinigungsarbeiten in der Küche
- Spülmaschinen bestücken und ausräumen
- Sie sind zuverlässig und flexibel
- Ein hohes Maß an Engagement und Teamfähigkeit,
- sowie ein selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten zeichnen Sie aus
- Die Kommunikation mit Menschen aller Altersgruppen fällt Ihnen leicht und bereitet Ihnen Freude
- Aufgrund von HACCP Dokumentation ist Deutsch in Wort und Schrift Voraussetzung
- Bereitschaft zum Wochenend- und Feiertagsdienst
- Impf- bzw. Immunitätsnachweise gemäß Infektionsschutzgesetz (Masern)