Sachbearbeiter*in Ausbildungsförderung (24 Stunden/Woche)
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar ist gemeinsam mit der Universität Rostock, der Hochschule Wismar und der Hochschule für Musik und Theater Rostock für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden dieser Einrichtungen verantwortlich. Als modernes Dienstleistungsunternehmen und attraktiver Arbeitgeber setzen wir mit unseren rund 180 Beschäftigten unseren Leitspruch: „…damit Studieren gelingt!“ in unserer täglichen Arbeit um.
Das Amt für Ausbildungsförderung ist für die Beratung von Studierenden und deren Eltern über die individuelle Förderung der Ausbildung nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zuständig und nimmt die zur Durchführung des BAföG erforderlichen Aufgaben wahr.
Zum 01.07.2025 ist eine Teilzeitstelle als
Sachbearbeiter*in Ausbildungsförderung
(24 Stunden/Woche)
zunächst befristet für 2 Jahre zu besetzen. Eine Entfristung wird ausdrücklich angestrebt.
Der Einsatz erfolgt grundsätzlich am Geschäftsort Rostock.
- Sie beraten zu den Förderungsmöglichkeiten nach dem BAföG auch auf externen Veranstaltungen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Studierendenwerkes.
- Sie führen den Datenabgleich nach § 45d EStG durch.
- Sie nehmen die endgültige Berechnung nach § 24 Abs. 2 und 3 BAföG vor.
- Sie führen die Archivierung der abgeschlossenen Förderungsakten durch.
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r oder eine vergleichbare Berufsausbildung.
- Berufliche Vorkenntnisse in der Leistungsverwaltung, idealerweise in einem Amt für Ausbildungsförderung, sind von Vorteil.
- Wünschenswert sind anwendungsbereite Kenntnisse des BAföG.
- Eine eigenständige und organisierte Arbeitsweise sind für Sie selbstverständlich.
- Sie verfügen über sichere EDV-Kenntnisse.
- Eine sehr gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift in deutscher Sprache sowie Grundkenntnisse der englischen Sprache liegen bei Ihnen vor.
- Sie verfügen über hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit.
- Sie sind konflikt- und teamfähig.
- Eine ausgeprägte soziale Kompetenz im Umgang mit Studierenden und deren Angehörigen ist bei Ihnen vorhanden.
- leistungsgerechte Vergütung nach dem TV-L (EG 9a)
- 30 Arbeitstage Urlaub, zusätzlich am 24.12 und 31.12. bezahlte Freistellung
- familienfreundliche Arbeitszeiten (Mo-Fr; Gleitzeit)
- betriebliche Altersvorsorge und gesundheitliche Vorsorgebetreuung
- gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- vergünstigtes Personalessen
- kollegiale Arbeitsatmosphäre und Weiterbildungsmöglichkeiten
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder diesen Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Sie haben Fragen?
Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen gerne Alessa Roes:
Tel.: 0381 4592 810| a.roes@stw-rw.de
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Dr. Andrea Schön-Höftmann:
Tel.: 0381 4592 851| a.schoen-hoeftmann@stw-rw.de
Fragen zur Barrierefreiheit beantwortet Ihnen gerne unsere Vertrauensfrau der Schwerbehindertenvertretung,
Anke Wichmann:
Tel.: 0381 4592 640| schwerbehindertenvertretung@stw-rw.de
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in einer PDF-Datei per E-Mail bis zum 15.06.2025
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Anstalt des öffentlichen Rechts
Frau Kluth
bewerbung@stw-rw.de
Die Bewerbungsgespräche sind für die KW 26/27 geplant.