Buchhaltung (m/w/d)
Im Kurt-Schwabe-Institut für Mess- und Sensortechnik Meinsberg e.V.
ist ab 1. August 2025 eine Stelle (m/w/d) in der Buchhaltung zu besetzen. Die Einstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit mit 40 h/Woche. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
- Aufgaben im Rahmen der Finanzbuchhaltung
- Planung und Abwicklung des kompletten Zahlungsverkehrs im In- und Ausland sowie die Überwachung aller Kontenbewegungen
- Prüfung und Bearbeitung von Rechnungen sowie die Ablage aller Belege
- Kontierung aller Belege, Buchungen in Lexware-Buchhaltung sowie Abrechnungen in Excellisten
- Rechnungsstellung und Mahnwesen
- Durchführen der Monats- und Jahresabschlüsse
- Erstellen von Umsatzsteuerklärungen
- Erstellung des Jahresabschlusses und Zuarbeiten für das Finanzamt und Wirtschaftsprüfer
Unsere Anforderungen an Sie:
· Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder kaufmännische Ausbildung mit Fachrichtung mit Weiterbildung Buchhaltung mit mehrjähriger Berufserfahrung, alternativ ein Studium der Betriebswirtschaft
· Kenntnisse im Finanz-, Steuer- und Handelsrecht
· Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit und eine lösungsorientierte Denkweise
· Eigenständig, organisiert, ordentlich, zuverlässig und präzise Arbeitsweise
· Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen und Lexware
Buchhaltungssoftware
· Deutsche Sprache auf muttersprachlichem Niveau in Wort und Schrift
· Führerschein Klasse B
· Unbefristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/r nach TVL vorrangig in Vollzeit
· Vergütung bei Eignung in der Entgeltgruppe 9b nach TVL
· Alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie eine betriebliche Altersvorsorge
· Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Antje Böhm, Telefon 034327 608110.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der oben genannten Frist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter . org/zab. Darüber hinaus sollten Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) ihrer Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel A315 gemäß § 4 des Aufenthaltsgesetzes, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet, beifügen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist der Bewerbung beizulegen.