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DIE
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sachbearbeiter:in (w/m/d) Abteilung 2, Junge Menschen und Familie - Kennziffer Nr.: 28/2025

Vor 8 Tagen veröffentlicht
Teilzeit
Bremen
Unbefristet
Vor Ort
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Unser Stellenangebot

Bei der Behörde der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ist in der Abteilung 2, Junge Menschen und Familie ab dem 01.10.2025 eine Stelle

als Sachbearbeiter:in (w/m/d) Entgeltgruppe 9a TV-L mit 39,2 Wochenstunden bzw. Besoldungsgruppe A 9 S mit 40 Wochenstunden zu besetzen.
Die Stelle ist auch für Teilzeit geeignet.

Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
  • Vorzimmer und Geschäftsstelle der Abteilungsleitung
  • Koordination und Überwachung der Gremienvorbereitung in der Abteilung 2 (Senat, Deputation, L/JHA etc.)
  • Prüfung, Aufbereitung, Zuordnung und Koordination von fachlichen und politischen Anfragen
  • Prüfung, Aufbereitung und Koordination von Angelegenheiten von Arbeitsgemeinschaften und Ministerkonferenzen (JFMK, AGJF, BAG LJÄ)
  • Teilnehmendenmanagement und Mitwirkung bei Fachtagen der Abteilung 2
  • Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Redaktion und Gestaltung des Internetauftritts des Bereichs Junge Menschen und Familie
  • Verwaltung im Rahmen der Daniel-Schnakenberg-Stiftung
Voraussetzungen
  • Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder Kaufmann/-frau für Büromanagement (w/m/d) oder ähnliche Berufsabschlüsse
  • Sichere mündliche und schriftliche Kommunikation
  • selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Bereitschaft und Fähigkeit kooperativ und flexibel in einem Team zu arbeiten,
  • Einsatzbereitschaft und Organisationsgeschick
  • Kenntnisse in der Anwendung der gängigen MS-Office Programme Erwünscht und von Vorteil sind:
  • Erfahrungen in der (öffentlichen) Verwaltung
  • Kenntnisse in der Anwendung von weiteren EDV-Anwendungen (z.B. VIS, KoGIs)

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Inklusion von schwerbehinderten Menschen und freut sich daher über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Diesem Personenkreis wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Bewerbungen von Menschen mit internationaler Biografie und Menschen aller Geschlechter begrüßen wir ausdrücklich.
Erfolgreiche Bewerber:innen (w/m/d) treten hinsichtlich einer Beförderung in Konkurrenz zu anderen Beamt:innen (w/m/d), die bereits einen gleichwertigen Dienstposten innehaben.
Außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerber:innen (w/m/d) wird begrüßt.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2005 entsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.soziales.bremen.de.
Darüber hinaus bietet die Behörde auch Veranstaltungen und Kurse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung an.
Das Auswahlverfahren wird unter Berücksichtigung von anlassbezogenen Beurteilungen, Zeugnissen bzw. Referenzen durchgeführt.

Telefonische Auskunft erteilt Herr Diener, Tel.: 0421/ 361-7744.
Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 19.06.2025 (Eingang im u.g
Karriereportal oder in der u. g. Dienststelle) unter Angabe der Kennziffer Nr.: 28/2025 an
(Bitte unbedingt beachten, da sonst - insbesondere bei Online-Bewerbungen - die
Zuordnung Ihrer Bewerbung erschwert wird):

Direkt über das Online-Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen
(www.karriere.bremen.de),
alternativ per E-Mail an karriere@soziales.bremen.de

oder per Post an
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Personalbüro, 150-11
Herr Giesa
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Bewerbungshinweise:
Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungsunterlagen ohne Foto ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse (nicht älter als ein Jahr) und relevante Qualifikationsnachweise.
Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

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