Hort Erzieher (m/w/d)
Die Gemeinde Mülsen gehört zum Landkreis Zwickau und damit zu einer aufstrebenden Wirtschaftsregion. Die Gemeinde Mülsen wurde am 01.01.1999 im Zuge der Gemeindegebietsreform gegründet und besteht aus acht Ortsteilen. Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und bürgernahe Verwaltung freut sich auf Ihre Mitarbeit.
Ab 01.08.2025 suchen wir einenzur befristeten (1 Jahr mit Option auf Verlängerung) Anstellung in Teilzeit mit einem Arbeitszeitumfang von 26-32 h wöchentlich.
- Betreuung und Erziehung von Kindern im Hort
- Unterstützung der Kinder in ihren Bildungsprozessen
- Mitgestaltung und Durchführung von Projekten und Ferienangeboten
- Professionelle Elternarbeit und kooperative Zusammenarbeit mit der Grundschule
Die vorgenannten Aufgaben sind nicht abschließend. Änderungen des Aufgabengebietes bleiben vorbehalten.
Wir suchen eine Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstein, die es versteht, ihr pädagogisches Wissen durch Empathie und Einfühlvermögen einzubringen.
- abgeschlossene Ausbildung als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
- Freude an der Arbeit mit Kindern
- nach Möglichkeit einschlägige Erfahrung im Beruf
- Kompetenz in der Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung
- Kenntnisse und Erfahrungen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes
- Fähigkeit zu kooperativem Arbeitsstil und Bereitschaft zur Teamarbeit
- Flexibilität -Einsatz im Früh- und Spätdienst (geteilter Dienst)
- Bereitschaft zur Leistung bezahlter betrieblich notwendiger Mehrarbeit
- Führerschein und PKW wünschenswert
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team
- vielseitige bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Jahressonderzahlungen und zusätzliche leistungsabhängige Bezahlung
- Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes) und
vermögenswirksame Leistungen
Die Anstellung, Vergütung und Sozialleistungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir weisen auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes hin, wonach wir zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens berechtigt sind. Sie können jederzeit Auskunft über Sie betreffende Daten, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie sich mit Beschwerden an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (post@sdtb.sachsen.de) oder an die Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Mülsen (datenschutzbeauftragter@muelsen.de) wenden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Briefumschlag beigefügt ist. In diesem Fall erfolgt die Rücksendung sechs Monate nach Abschluss des Besetzungsverfahrens.