SB Wohngeld (m/w/d)
Aufgabenschwerpunkte:
- Annahme, Bearbeitung, rechtliche Prüfung und Entscheidung von Erst- und Weitergewährungsanträgen für Miet- und Lastenzuschuss nach dem WoGG, einschließlich der abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Nachweise
- Bearbeitung von Erstattungsansprüchen
- Beratung und Erteilung von Auskünften nach dem Wohngeldgesetz und begleitender anderer Gesetze (SGB II, SGB XII, UVG, EstG u. a.) an Bürger und Behörden
- Ausstellen von Wohnberechtigungsscheinen
- Durchführen von Kalkulationen zwecks Prüfung eines Anspruches auf Miet- und Lastenzuschuss
- Erstellung von Rückforderungs- und Aufhebungsbescheiden
- Fortlaufende Überwachung der entscheidungsrelevanten Erhöhungs- und Minderungstatbeständen
- Kontrolle der Auszahlung der bewilligten Leistungen; bei Rückforderung Überwachung der Zahlungseingänge
- Übermittlung von Daten für den Datenabgleich
- Weiterleiten von Anträgen und Unterlagen an andere Leistungsträger
- Statistische Meldungen
- abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, vorzugsweise Büromanagement, mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren
- Berufserfahrung im genannten Aufgabenfeld oder in der öffentlichen Verwaltung
- Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungs-, Wohngeld-, Einkommenssteuer-, Sozial-, Pass-, Ausweis- und Melderechts
- Kenntnisse des Fachverfahrens im Bereich Wohngeld und VOIS wünschenswert
- gute EDV-Kenntnisse und sicherer Umgang mit Microsoft-Office-Produkten
- überaus hohes Maß an Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Verschwiegenheit sowie Belastbarkeit
- selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise
- kompetentes, freundliches und serviceorientiertes Auftreten
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- Sonderleistungen des öffentlichen Dienstes
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeit
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Senden Sie uns Ihre Unterlagen bitte ohne Bewerbungsmappen und Schutzfolien, da sämtliche Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens innerhalb von 3 Monaten datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht werden. Beachten Sie, dass per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt worden ist.
Übergeben Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail, so fassen Sie diese bitte in einer Datei als PDF-Format zusammen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Bewerbung per E-Mail in unverschlüsselter Form übertragen wird. Die Stadt Pasewalk bietet derzeit keine eigene verschlüsselte elektronische Kommunikation für Bewerbungen an. Gerne können Sie aber Ihre Bewerberdatei im PDF-Format verschlüsseln. Das Passwort teilen Sie uns bitte über einen anderen Kommunikationsweg z.B. Telefon mit.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung inkl. Fahrkosten werden durch die Stadt nicht erstattet.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt.