Leiter/in Bau- und Ordnungsverwaltung (m/w/d)
Die Gemeinde Stauchitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich kompetente, engagierte, durchsetzungsfähige und teamfähige Führungspersönlichkeit als Leiter der Bauund Ordnungsverwaltung.
Die Besetzung der Stelle erfolgt ausschließlich in Vollzeit und umfasst folgendes Aufgabengebiet:- Dienst- und Fachaufsicht der Bau- und Ordnungsverwaltung mit 3 Mitarbeitern sowie des Bauhofes mit einem Leiter und 3 Mitarbeitern
- fachliche und juristische Verantwortung und Zuständigkeit für die Durchführung von bauplanungsrechtlichen Verfahren im Gemeindegebiet Stauchitz (Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung, Erteilung gemeindliches Einvernehmen für Bauanträge, Planungen der eigenen gemeindlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen),
- Neubau, Umbau, Anbau, Rückbau oder Abriss, Instandhaltung, Pflege und Verwaltung der kommunalen Anlagen/Infrastruktur und Einrichtungen im Gemeindegebiet,
- Fachliche und juristische Verantwortung und Zuständigkeit für die Durchführung von Vergabeverfahren für Bauleistungen und für den Abschluss von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren,
- Ermittlung und Kalkulation von Gebühren (Abwassergebühren, Abwasserabgabe),
- Natur- und Landschaftspflege,
- Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum,
- Gefahrenabwehr und Brandschutz,
- Ordnungsaufgaben, Pass- und Meldewesen, gemeindliches Gewerbeamt,
- Mitwirkung im Rahmen der Entscheidungsgremien (Sitzungsdienst Gemeinderat), Vorbereitung von Beschlussvorlagen, Berichten und Stellungnahmen gegenüber den Gremien
- Widerspruchsbearbeitung im Fachbereich
- Erfahrungen in der kommunalen Bau- und/oder Ordnungsverwaltung, persönliches Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Verhandlungsgeschick,
- Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor oder Master) der Fachrichtungen Bauingeni¿eurwesen, Stadt- und Regionalplanung, Straßen- und Tiefbau oder eine Qualifikation für die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (ehem. gehobener Dienst), Angestelltenlehrgang II, Verwaltungsfachwirt, Verwaltungsbetriebswirt mit mehrjähriger Berufserfahrung im Fachbereich Bau- und/oder Ordnungsamt,
- Berufserfahrungen in den Gebieten Bauordnung und Bauplanung,
- Fundierte Rechts- und Fachkenntnisse im Bau-, Ordnungs- und Verwaltungsrecht, im Vertrags- und Vergaberecht (HOAI, VOF, VOB),
- Ausgeprägte Kommunikations- sowie Konflikt- und Kritikfähigkeit,
- Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, fundierte EDV - Kenntnisse,
- Führerschein Klasse B
- eine anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer Führungsposition im Rahmen einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung,
- eine tarifgerechte Vergütung nach TVÖD,
- eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung und die für Beschäftigte im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, 2
- Jahressonderzahlung,
- 30 Tage Urlaub bei einer 5 Tage-Woche,
- Attraktive Arbeitsbedingungen mit flexibler Arbeitszeit im Rahmen von Gleitzeitregelungen
Bewerber sind verpflichtet nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens, ein Behördenzeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und vorzulegen, soweit eine Einstellungszusage erfolgt.
Schwerbehinderte werden gebeten den Nachweis der Schwerbehinderung den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Referenzen, lückenloser Beschäftigungsnachweis) senden Sie bitte bis zum 30.05.2025 an die:
Gemeindeverwaltung Stauchitz
Bürgermeister Herr Dirk Zschoke - Persönlich -
Thomas-Müntzer-Platz 2
01594 Stauchitz
oder per E-Mail an d.zschoke@stauchitz.de.
Schriftliche Bewerbungsunterlagen können nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgeschickt werden. Kosten, die im Rahmen des Auswahlverfahrens entstehen, werden nicht übernommen.
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden Bewerbungen schwerbehinderter beziehungsweise gleichgestellter Menschen im Sinne des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt