Sachbearbeitung (m/w/d) LEA-Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht
Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz in Teilzeit mit einem Umfang von mindestens 50 und maximal 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung (derzeit 39,8 Stunden/ Woche)
**einer Sachbearbeiterin/ eines Sachbearbeiters (w/m/d) **
**im Rahmen einer Zuweisung bei der LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH **
zur Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben
(Kennziffer LEA-2025-07)
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 11 TV-L.
Ob Wirtschaftspolitik, Verkehrsinfrastruktur, Baupolitik oder für die Herausforderungen der Digitalisierung - unser Ziel ist es, auf all diesen Feldern die Rahmenbedingungen möglichst optimal zu gestalten. Dies gelingt uns als Ministerium mit ca. 430 Beschäftigten.
Zu den zentralen Aufgaben des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung gehört es, funktionierenden Wettbewerb zu schützen und zu fördern und Wettbewerbsbeschränkungen z. B. durch Marktbeeinflussung oder diskriminierendes Verhalten wirkungsvoll zu begegnen, um die unternehmerische Freiheit der Marktteilnehmer zu sichern und die Wettbewerbschancen gerade auch der kleinen und mittleren Unternehmen zu schützen.
Die LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) berät und unterstützt das Land in allen fachtechnischen Fragen zu Aufgaben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen, nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen, nach dem Nds. Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen, nach dem Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr sowie nach dem Personenbeförderungsgesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen.
Die LEA berät das Land ferner bei der Abfassung von Stellungnahmen zu den eisenbahnrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben des Bundes und bei der Änderung von Vorschriften, die den von der Beleihung nach Absatz 1 und 2 umfassten Aufgabenbereich berühren.
Daneben prüft die LEA die Zuwendungsanträge und Verwendungsnachweise aus fachtechnischer Sicht für die Fördervorhaben, die die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH aus den bei Titelgruppe 61 und 92 zur Verfügung stehenden Landesmitteln sowie aus dem Mittel des Entflechtungsgesetzes nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) vom 27.03.2014 (Nds. GVBI. 2014 S. 79) bewilligt.
Zu den Aufgaben gehören hauptsächlich folgende Arbeitsgebiete:
- Sachbearbeitung zu verwaltungsrechtlichen Fragestellungen - Erstellung von Vermerken zur Klärung der Fragestellungen im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen (NESG, BOStrab, BOA, AEG),
- verwaltungsrechtliche Mitwirkung/ Vorbereitung / Prüfung bei Ausnahme- u. Sonderregelungen auf Grundlage der vorgenannten gesetzlichen Grundlagen (z. B. im Einzelfall erforderliche Abweichungen von Richtlinien und Regeln der Technik),
- Mitarbeit im Einzelfall (nach Absprache mit dem Geschäftsführer), verwaltungsrechtliche Prüfung und Bestätigung von Betriebsleitern § 6 NESG, Zustimmung § 4 NESG, Personenbeförderung § 7 NESG,
- Stellungnahmen zu gesetzlichen Vorhaben, Querschnittsaufgaben im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren, Mitwirkung bei der Koordinierung Quartalsgespräche mit dem MW,
- Erstellen und Fortschreiben (z.B. Prüfung auf Aktualität im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen) von Mustertextvorlagen und Arbeitshilfen für Genehmigungsverfahren im Bereich der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde (Bestandteil QMS) und
- Betreuung der Dokumentenliste im QMS.
Änderungen des Aufgabenzuschnitts, die sich im künftigen Arbeitsprozess ergeben können, bleiben vorbehalten.
Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
Voraussetzung für die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes ist die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ durch den Abschluss als „Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)“, „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt/in (FH)“ oder durch einen vergleichbaren Bachelor-Abschluss eines Studienganges der öffentlichen Verwaltung.
Alternativ kann die Qualifikation durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Verwaltungslehrgang II erworben worden sein.
Welche Kompetenzen bringen Sie idealerweise mit?
Von Vorteil ist, wenn Sie bereits über erste Verwaltungserfahrung verfügen.
Daneben erfordert das Aufgabengebiet ein klares und gutes Verständnis für Rechts- und Verwaltungsfragen (u.a. bei der Gesetzesanwendung) und die Bereitschaft und Fähigkeit sich schnell vertiefte Kenntnisse im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), dem Niedersächsischen Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG) und der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) anzueignen.
Da die LEA Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist, sind auf dem Arbeitsplatz Erfahrungen bei der Wahrnehmung von fachaufsichtlichen Aufgaben förderlich.
Erfahrungen und Kenntnisse der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) sind wünschenswert.
Welche Eigenschaften bringen Sie mit?
Gesucht wird eine teamfähige und gleichzeitig selbständig, systematisch und präzise arbeitende Persönlichkeit, die durch gutes Denk- und Urteilsvermögen in der Lage ist, auch komplexere Vorgänge und Entwicklungen in Bezug auf die Rechtsfolgen zu bewerten. Ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie die Fähigkeit, im Auftreten sicher und überzeugend Standpunkte vertreten zu können sind ebenso erforderlich wie ein gutes Verhandlungsgeschick.
- Gleitzeit sowie 30 Tage Urlaub, zusätzlich freie Tage an Heiligabend und Silvester
- verschiedene Modelle der ... Das vollständige Angebot finden Sie unter