Sachbearbeiter/in (w/m/d) Unterhaltsvorschussgesetz
Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann. In einem solchen Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschussstelle der Jugendämter zunächst in Vorleistung. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer solchen Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Der Kommunale Sozialverband M-V (ab 1. Januar 2026 das LAGuS) ist Widerspruchsbehörde nach § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes - UVG für Ausgangsbescheide der Unterhaltsvorschussstellen bei den Jugendämtern.
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) in Angelegenheiten des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)
- Beratung der Behörden und Verfahrensbeteiligten
- Bearbeitung von Kostenfestsetzungsanträgen
vorausgesetzt werden:
- im Beamtenverhältnis die Laufbahnbefähigung für die LG 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst (einschließlich ehem. Sozialverwaltung) bzw.
- im Arbeitsnehmerverhältnis eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom) in einer verwaltungsrechtlichen oder rechtswissenschaftlichen Studienrichtung oder
- ein Fortbildungsabschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt sowie Tätigkeiten mindestens nach Entgeltgruppe 9 b der EGO zum TV-L
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C1/C2)wünschenswert sind:
- anwendungsbereite Kenntnisse im Verwaltungs-und Sozialrecht
- einschlägige Erfahrungen im Aufbau und Erlass von Bescheiden
- Fähigkeit eigenverantwortlich und lösungsorientiert zu arbeiten
- dienstleistungsorientiertes und kommunikationsstarkes Auftreten
- anwendungssicherer Umgang mit MS Office (Word, Excel, Outlook)
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