Sachbearbeiter/in (w/m/d) Genehmigungen nach KiföG MV
Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 KiföG M-V erfolgen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen grundsätzlich durch Fachkräfte. Diese können nach § 13 Abs. 6 Satz 1 durch Assistenzkräfte unterstützt werden.
Der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (KSV M-V - Landesjugendamt, ab 01.01.2026 das LAGuS) kann gemäß § 13 Abs. 5 KiföG M-V i.V.m. §§ 8, 9 KJHG-Org M-V im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erteilen. Voraussetzung für die Ermessensentscheidung ist, dass die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gleichwertig sichergestellt werden kann.
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß 13 Abs. 5 KiföG M-V zum Einsatz von Personen anstelle von Assistenz-/Fachkräften
- Bearbeitung von Anträgen gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 KiföG M-V auf Feststellung des Vorliegens der pädagogischen Grundqualifizierung
- Beratung von Behörden, Einrichtungsträgern und Privatpersonen
- Bearbeitung rechtlicher Anfragen sowie Stellungnahmen im Rahmen von Verbandsanhörungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren
- Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen
vorausgesetzt werden:
- im Beamtenverhältnis die Laufbahnbefähigung für die LG 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst (einschließlich ehem. Sozialverwaltung) bzw.
- im Arbeitsnehmerverhältnis eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom) in einer verwaltungsrechtlichen oder rechtswissenschaftlichen Studienrichtung oder
- ein Fortbildungsabschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt sowie Tätigkeiten mindestens nach Entgeltgruppe 9 b der EGO zum TV-L
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C1/C2)wünschenswert sind:
- anwendungsbereite Kenntnisse im Verwaltungsrecht
- einschlägige Erfahrungen im Erlass von Bescheiden einschließlich von Nebenbestimmungen
- Fähigkeit eigenverantwortlich und lösungsorientiert zu arbeiten
- anwendungssicherer Umgang mit MS Office (Word, Excel, Outlook)
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