Unterhaltsreinigung
- Verantwortlichkeit für zwei Objekte (tägliches Pendeln zwischen den u. g. Einrichtungen)
- tägliche Essensausgabe- und Abwaschleistungen des anfallenden Geschirrs für drei Mahlzeiten täglich in der Kita „Sonnenschein“ in Leau (vormittags)
- tägliche Unterhaltsreinigung aller Räume in der Kita „Sonnenschein“ in Biendorf (nachmittags) sowie Glasreinigung von Fenstern und Türen und Rahmenreinigung in erreichbarer Höhe (nach Bedarf)
- Sie sind uneingeschränkt körperlich belastbar.
- Sie sind engagiert und flexibel auf die unterschiedlichen Anforderungen eingestellt.
- Sie arbeiten gründlich und zuverlässig und verhalten sich höflich und hilfsbereit gegenüber den Kita-Teams, Kindern und Eltern.
- Sie verfügen über einen Führerschein, mindestens Klasse B, und fahren aktiv.
- Sie verfügen über einen Nachweis für eine Masernimpfung, wenn Sie nach 1970 geboren wurden.
- Sie verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis sowie über einen Nachweis gem. § 43 Infektionsschutzgesetz.
- Vergütung entsprechend TVöD in der Entgeltgruppe 2
- eine familienfreundliche Personalpolitik
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- regelmäßige Arbeitszeit von 30 Wochenstunden
Fachliche Fragen können Sie im Vorfeld zur Bewerbung an die Mitarbeiterinnen des Amtes für Kinder- und Jugendförderung, Frau Krause (03471 659 651) oder Frau Gonsiorczyk (03471 659 413) richten. Für Fragen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens kontaktieren Sie bitte das Personalamt, Frau Biermordt unter 03471 659119.
Hinweise:
Beachten Sie bitte, dass Bewerbungsunterlagen nach Ablauf des Auswahlverfahrens nur bei Einreichung eines ausreichend frankierten Rückumschlages an Sie zurückgeschickt werden bzw. zur Abholung längstens 6 Monate aufbewahrt werden. Online zugestellte Bewerbungen werden am Ende des Bewerberverfahrens gelöscht. Anfallende Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche werden nicht erstattet.
Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
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Bernburg (Saale), 06.02.2025
Dr. Silvia Ristow
Oberbürgermeisterin