Sachbearbeiter (m/w/d)
Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) ist die Vertretung von über 3.000 Ärzten und Psychotherapeuten und für die Sicherstellung der Versorgung von 1,6 Millionen gesetzlich Krankenversicherten verantwortlich. Bei der KVMV ist am Dienstort Schwerin in der Abteilung der Abrechnung eine unbefristete Stelle zu besetzen als:
Schwerin, den 14. März 2025
Ihr Profil- abgeschlossene kaufmännische Ausbildung im Gesundheitswesen oder vergleichbar
- fundierte Berufserfahrung in der Gesundheitsverwaltung mit medizinischer Ausrichtung von Vorteil
- gute Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware MS Office
- Fähigkeit, sich Fachkenntnisse zu erarbeiten und einschlägige Gesetze und Verordnungen zu erfassen und umzusetzen
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- eine strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
- Belastbarkeit sowie Genauigkeit
- Bearbeitung von Widersprüchen der Ärzte, Psychotherapeuten sowie der Kostenträger einschließlich der Erstellung von Entwürfen der Entscheidungsvorlagen für den Vorstand der KVMV und deren Bescheidung
- Klärung von Abrechnungsfragen nach Erhalt der Honorarunterlagen i.d.R. in telefonischen Gesprächen mit Ärzten und Psychotherapeuten einschließlich entsprechender Dokumentation
- Prüfung und Bearbeitung von Anträgen der Kostenträger
- Ausfertigung von Bescheiden nach Vorgabe
- Nachbearbeitung der Verwaltungsvorgänge
- sich aus den Aufgaben ergebende weitere administrative Aufgaben
- eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- eine angemessene Einarbeitung und soweit erforderlich relevante Schulungen
- einen großzügigen Arbeitszeitrahmen mit flexibler Arbeitszeit
- eine tarifliche Bezahlung nach Maßgabe des Tarifvertrags der Länder
- eine Jahressonderzahlung
- attraktive Sozialleistungen
- ein sehr angenehmes Arbeitsklima
Weitere Informationen über uns und unsere Aufgaben finden Sie unter: www.kvmv.de.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass schriftliche Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Im Interesse der Gleichbehandlung aller Bewerber und da zeitnah das Besetzungsverfahren erfolgt, werden Bewerbungen außerhalb der Frist nicht berücksichtigt.