2025-10 Wachpolizistinnen/Wachpolizist
STELLENAUSSCHREIBUNG
sucht zum 01. Oktober 2025
Wachpolizistinnen / Wachpolizisten (m/w/d).
Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen
Dienst des Landes Hessen (TV-H). Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Bei entsprechender Bewährung erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Das Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach am Main ist eines von sieben Flächenpräsidien in Hessen mit rund 1.900 Beschäftigten, zuständig für die Landkreise Offenbach und Main-Kinzig, die Städte Offenbach und Hanau sowie die durchführenden Bundesautobahnen.
Sie tragen als Beschäftigte/r der Wachpolizei des Landes Hessen zur Stärkung der Inneren Sicherheit im Land Hessen bei und übernehmen dabei überwiegend folgende Aufgaben:
· Objektschutzmaßnahmen
· Bewachung polizeilicher Liegenschaften
· Gewahrsamsdienst
· Durchführung von Transporten (z.B. festgenommene Personen, Abschiebungs- und Vorführungstransporte)
Immer wieder müssen Sie neue Situationen meistern und schnell reagieren, um Straftaten zu verhindern, Gefahren abzuwehren und die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.
Sie werden als Beschäftigte oder Beschäftigter nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) eingestellt und erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen.
Wir können Sie einstellen, wenn Sie zum Einstellungszeitpunkt:
- mindestens 18 Jahre alt sind und eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf
oder im öffentlichen Dienst erworben haben oder mindestens 21 Jahre alt sind und
mindestens einen Hauptschulabschluss erlangt haben
- höchstens 39 Jahre alt sind
- eine Mindestgröße von 155 cm erreichen
- körperlich und geistig für den Dienst in der Wachpolizei geeignet erscheinen
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen
- über die Fahrerlaubnis der Kl. B oder Kl. 3 (alt) verfügen
- jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten
- nicht zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind
- im Besitz der deutschen oder der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
sind. Bewerberinnen und Bewerber anderer Länder müssen im Besitz einer
Niederlassungserlaubnis sein und mind. 5 Jahre in Deutschland gelebt haben.
Unsere Angebote:
- ein befristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst
- flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten
- ein kostenfreies Landesticket, mit dem Beschäftigte des Landes Hessen befristet bis 31.12.2026 im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können
- Ergänzung der gesetzlichen Rente durch eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- Jahressonderzahlung und Kinderzulage nach dem TV-H
- Gesundheitsförderung: vielfältiges Sportangebot/eigenes Fitnesscenter,
Möglichkeit zu arbeitsplatzbezogenen Vorsorgeuntersuchungen
- E-Ladesäulen - kostenneutral
- Kostenlose Parkplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten in der Tiefgarage
- Kantine
Angaben zum Verfahren:
Es ist ein Auswahlverfahren (schriftlicher Teil, medizinische Untersuchung und ein Auswahlgespräch) sowie eine ca. achtzehnwöchige Ausbildung mit Sporttest und mehreren Leistungsnachweisen erfolgreich zu absolvieren.
Informationen zur Tätigkeit bei der Wachpolizei sowie zu den Einstellungsvoraussetzungen erhalten Sie unter www.polizei.hessen.de.
Haben Sie Interesse und möchten Sie bei uns im Team mitarbeiten, dann bewerben Sie sich unter unserem Stellen- und Bewerberportal www.karriere.hessen.de bis zum 11.05.2025.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Hertel, Tel. Nr. 069 8098 6331,
Frau Kaurin-Frey, Tel. Nr. 069 8098 6954 oder Frau Lo Re, Tel. Nr. 069 8098 6955 gerne zur Verfügung.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar (§9 Abs. 2 HGlG). Eine Teilzeitbeschäftigung kann im Rahmen des angewandten Wechselschichtmodells im dienstlich vertretba-ren Rahmen vereinbart werden.
Dem Polizeipräsidium Südosthessen wurde für das besondere Engagement zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf das Gütesiegel des Landes Hessen „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport verliehen.
Die Beschäftigten des Landes Hessen erhalten zunächst bis Ende 2026 ein Landesticket für den Regionalverkehr im gesamten Land Hessen, einschließlich Mitnahmeregelung. Zudem gibt es beim Polizeipräsidium Südosthessen ein attraktives Gesundheitssportangebot.
Bewerbungen von Personen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgegebene Tätigkeit förderlich sind.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S.1 Datenschutz-Grundverordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden beginnend mit dem Eingang Ihrer Bewerbung bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und sodann gelöscht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur vollständig eingereichte Bewer-bungsunterlagen Berücksichtigung finden können.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Ihre Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 13 a HSOG zustimmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Website