Sachbearbeitung Qualitätssicherung/Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege
BEZIRKSAMT CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF VON BERLIN
Charlottenburg-Wilmersdorf ist die Heimat von rund 320.000 Menschen aus über 170 Nationen. Wir im Bezirksamt gestalten unseren Bezirk als einen attraktiven Lebens- und Arbeitsraum. So trägt der Bezirk bereits seit 2011 den Titel „Fair-Trade-Town“ und wurde schon 2009 als „Ort der Vielfalt“ ausgezeichnet. Weiterhin ist das Bezirksamt für den besonderen Einsatz im Themenfeld Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf mit dem berlinweiten Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber Land Berlin (GfA) zertifiziert worden. Rund 2.100 Beschäftigte in mehr als 50 Berufsgruppen stehen für Diversität, Toleranz und die richtige Balance zwischen Arbeit, Karriere und Privatleben.
Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger liegen auch Ihnen am Herzen? Sie möchten den erfolgreichen Wandel für eine leistungsstarke und moderne Verwaltung aktiv mitgestalten? Sie wollen in einem sicheren Arbeitsumfeld tätig sein, indem ihre Stärken und Erfahrungen wertgeschätzt und lebenslange Fort- und Weiterbildung gefördert wird?
ab sofort, unbefristet, Personal für das Aufgabengebiet
KENNZIFFER ENTGELTGRUPPE
cw25-015Bü E9b TV-L
ARBEITSZEIT BEWERBUNGSFRIST
Vollzeit (100%) 22.04.2025
(39,4 Wochenstunden)
Teilzeitbeschäftigung ist möglich
IHR AUFGABENGEBIET UMFASST
Qualitätssicherung Hilfe zur Pflege
Verhinderung von Leistungsmissbrauch und Abrechnungsmanipulation im Leistungsbereich der ambulanten Hilfe zur Pflege (aHzP) sowie bei Hilfen in besonderen Lebenslagen gemäß §§ 70, 73 SGB XII und Haushaltshilfen gemäß §§ 27a und 27 Abs. 3 SGB XII- Einleitung und Durchführung von zielgerichteten, angemessenen Ermittlungen bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch, Abrechnungsmanipulation oder Qualitätsmängeln/gefährlicher Pflege (Unterversorgung, grobe Pflegefehler) in der Pflege
- Qualitätssicherung im Leistungsbereich der ambulanten Hilfe zur Pflege (aHzP), der Eingliederungshilfe sowie bei Hilfen in besonderen Lebenslagen gemäß §§ 70, 73 SGB XII und Haushaltshilfen gemäß §§ 27a und 27 Abs. 3 SGB XII
- Verfolgung von Leistungsmissbrauch bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft oder an das LKA (Erstellung von Strafanzeigen)
- Prüfung des individuellen Hilfebedarfs per Aktenlage oder in der Häuslichkeit der Antragstellenden durch einen (an)unangemeldeten Hausbesuch oder durch weitere Möglichkeiten der Erkenntnisbeschaffung, wie durch Kontaktaufnahme des Leistungsberechtigten, Einbestellung, Aufsuchen des Leistungserbringers
- Beobachtende Überprüfungseinsatze zur Nachvollziehbarkeit der Leistungserbringung
- Einsichtnahme und Prüfung der Pflegedokumentation
- Prüfung von Touren- und Dienstplänen sowie Rechnungen
- Auswertung von Epikrisen, Gutachten, Berichten und Stellungnahmen
- Durchführung von schriftlichen und mündlichen Anhörungen
- Situationsbedingte Einbeziehung von Leistungserbringenden (Aufklärung von Sachverhalten, Beweissicherung)
- Standardisierte Dokumentation der Ergebnisse in Form von Stellungnahmen, Prüfberichten oder anderen Berichtsformen
- Prüfung von Schadens- oder anderen Ersatzansprüchen
- Einleitung von Kosteneinziehungsmaßnahmen (Rückforderungen)
- Veranlassung erforderlicher Maßnahmen zur Strafverfolgung in Zusammenarbeit mit der Rechtsstelle, dem Rechtsamt, dem LKA und der Staatsanwaltschaft sowie den anderen Bezirken
- Zeugenaussagen vor Gericht
- Überbezirkliche Vernetzung auf der Ebene der Qualitätssicherung/Leistungsmissbrauch sowie der Hauptverwaltung, der SenWGPG
- Zusammenarbeit mit anderen Kostenträgern, insbesondere den Pflege- und Krankenkassen
- Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht, LKA, Staatsanwaltschaft, Steuerbehörden, Hauptzollamt (Schwarzarbeit), Rentenversicherungsträger
- Mitarbeit in bezirklichen und bezirksübergreifenden Gremien
- Eigenständige Entwicklung von angemessenem Verwaltungshandeln zur Verfolgung von Verdachtsfällen
- Erarbeitung von Vorschlägen zur internen und externen Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung
- Enge Zusammenarbeit mit der Hilfebedarfsermittlung sowie dem Sachgebiet ambulante Hilfe zur Pflege und dem Pflegecontrolling
- Einbindung in das Fachcontrolling zur Erfüllung der Zielvereinbarung
- Diplom/Bachelor-Abschluss in der Fachrichtung Öffentliche Verwaltung (oder vergleichbar) oder in den Fachrichtungen Pflege, Pflegemanagement, Pflegewissenschaft oder Gesundheitsmanagement mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung in der genannten Fachrichtung
- abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung (Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in oder vergleichbar) mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung
- Abschluss als Fachwirt/in in der Kranken- und Altenpflege mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in der ambulanten Pflege
- eine Ausbildung zur examinierten Pflegefachfrau/-fachmann mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in der ambulanten Pflege sowie einer Zusatzqualifikation als Pflegesachverständigte/r, Casemanager/in oder Pflegeberaterin (nach § 7a SGB XI bzw. § 45 SGB XI)
Eine detaillierte Beschreibung der Stellenanforderungen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil unter „weitere Informationen“.
- eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit, in der Sie wichtige Lebensbereiche des Bezirks mitgestalten können
- eine Weiterentwicklung der persönlichen Kompetenzen durch Fort- und Weiterbildung
- eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine fl
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Die vollständige Stellenbeschreibung und weitere Informationen zum Angebot entnehmen Sie bitte der am Ende dieser Seite hinterlegten Internetadresse. Sie finden diese im Bereich "Informationen zur Bewerbung" unter "gewünschte Bewerbungsarten".