eine Ausbildungsstelle im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
Der Landkreis Sömmerda sucht engagierte und motivierte Nachwuchskräfte. Für den Ausbildungsbeginn am 1. September 2025 steht im Landratsamt Sömmerda folgende Ausbildungsstelle zur Verfügung:
Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (duales Studium)
- gutes Abitur bzw. Fachhochschulreife, insbesondere mit guten Noten in Deutsch und Mathematik
- Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (u. a. die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines EU-Mitgliedsstaates)
- Interesse am Umgang mit Gesetzestexten
- Kommunikationsfähigkeit und Lernbereitschaft
Grundlage für die Ausbildung und Prüfung bildet die Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung (ThürAPOgVwD). Der Vorbereitungsdienst setzt sich aus einem praktischen Teil im Landratsamt Sömmerda sowie einem theoretischen Teil, welcher an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha absolviert wird, zusammen. Während des dreijährigen Studiums wird insbesondere der Umgang mit komplexen Rechtsvorschriften vermittelt.
Das bietet Ihnen die Ausbildung im Landratsamt Sömmerda:
- abwechslungsreiche und praxisorientierte Ausbildung in vielen verschiedenen Bereichen des Landratsamtes
- Vermittlung von breitem fachlichem Wissen und Fähigkeiten, die auch im privaten Bereich hilfreich sind
- Einführungstage zum Kennenlernen und Ankommen in der Verwaltung
- fachkundige Unterstützung bei Ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung
- Formate zum fachlichen und persönlichen Austausch mit anderen Auszubildenden
- attraktive Ausbildungsvergütung schon ab dem 1. Ausbildungsjahr
- Zahlung einer Prämie und gute Übernahmechancen bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung
Sie können sich bis zum 14.05.2025 online über das Bewerberportal: bewerben.
Alternativ zur Online-Bewerbung können die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, die beiden letzten Schulzeugnisse, Praktika-Beurteilungen) in Papierform an folgende Anschrift gesandt werden
Personalamt
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
Bewerbungen, die per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt!
Das Landratsamt Sömmerda leistet seinen Beitrag zur beruflichen Gleichstellung der Geschlechter nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden daher bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerbende des entsprechenden Geschlechts bevorzugt.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Anderenfalls werden die Unterlagen zwei Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Unsere datenschutzrechtlichen Informationen nach Maßgabe des Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden:
Auf Wunsch senden wir diese Informationen gern auch postalisch zu.
Karl
Landrat