Sekretär/in für die Grundschule Strehla (m/w/d)
Die Stadtverwaltung Strehla hat zum 1. Februar 2026 die Stelle im
Sekretariat für die Grundschule Strehla (m/w/d)mit 0,875 VzÄ unbefristet zu besetzen.
Erforderliche Qualifikationen/Anforderungsprofil:- abgeschlossene Berufsausbildung (Fachangestellter für Bürokommunikation, Verwaltungsfachangestellter oder vergleichbare Ausbildung)
- selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- organisiertes und klar strukturiertes Arbeiten
- kommunikativ und freundlich im Umgang
- Bereitschaft zur Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit und der Stellenbeschreibung
- erweitertes Führungszeugnis
- Nachweis Masernimpfung
- Nachweis Erste Hilfe Lehrgang
- Sicherer Umgang mit MS-Office Anwendungen
- Allgemeine Verwaltungstätigkeiten und Sekretariatsaufgaben
- Unterstützung der Schulleitung
- Organisation und Koordination Schulalltag
- Schülerdatenverwaltung und Bearbeitung von Statistiken
- Verwaltung Finanzmittel und Inventar
- Führen des Ablagesystems
- Verwaltung des Schulbudgets
- Weitere Aufgaben nach Weisung
- Vergütung nach Haustarif EG 6
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen
- steuerfreier monatlicher Bonus
- Jobrad
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Jahresurlaub (24.12./31.12. Dienstfrei) - Hinweis: Urlaubsanspruch ist vorzugsweise in der schulfreien Zeit zu planen, Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Absprache
Herr Wölk/Frau Jentzsch, Tel.: 035264-95923, -30.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ohne frankierten Rückumschlag. Andernfalls liegen Ihre Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 3 Monate zur Abholung bereit.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX besonders berücksichtigt. Bitte legen Sie dazu einen entsprechenden Nachweis der Bewerbung bei.
Hinweise zum Datenschutz
Mit der Abgabe der Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens. (vgl. § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz - SächsDSDG).
Die Löschung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsfahrens, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen dem entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
Strehla, 1. April 2025
Stadt Strehla
Jörg Jeromin
Bürgermeister