Bewährungshelfer/in m/w/d (Vollzeit)
Das Landgericht Traunstein sucht ab 01.06.2025 eine/n hauptamtlichen Bewährungshelferin/-Bewährungshelfer (m/w/d)
Hauptamtliche Bewährungshelfer sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz.
Bewährungshelfer betreuen jugendliche und erwachsene, straffällig gewordene Personen während der Dauer einer drei- bis fünfjährigen Bewährungs-oder Führungsaufsichtszeit.
Sie stehen den Verurteilten (Probanden) helfend und betreuend zur Seite und haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben.
Bewährungshelfer haben einen gesetzlichen Auftrag und überwachen im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung von erteilten Auflagen und Weisungen.
Die Betreuung der Probanden sowie die Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber.
Der/die Bewerber/in muss über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen und die gesundheitliche Eignung für die Einstellung, insbesondere auch für eine regelmäßige Außendiensttätigkeit, besitzen.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Es handelt sich um eine befristete Stelle nach § 14 Abs. 2 TzGfG. Die Stelle ist zeitlich bis zum 31.05.2026 befristet, eine Verlängerung ist voraussichtlich möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail (pdf-Format) an poststelle @lg-ts.bayern.de. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 17.04.2025.
Auskunft erteilt der Leitende Bewährungshelfer Herr Heeke (Tel. 0861/56910) oder die Stellvertretende Leitende Bewährungshelferin Frau Schmid (Tel. 0861/56961).
Ausübungsorte der Stelle
Dienststelle Rosenheim
Hechtseestr. 5
83022 Rosenheim
Die Tätigkeit wird im Weiterem im gesamten Landgerichtsbezirk Traunstein ausgeübt.
Befristet bis zum 31.05.2026.
Eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses ist voraussichtlich möglich. Auch eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist möglich.
Anforderungen an den Bewerber
Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagogin (FH) /Diplom Sozialpädagoge (FH) oder des Fachhochschul-Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung
Die Wahl des Schwerpunkts Resozialisierung oder die Arbeit mit Straffälligen im Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung für die Tätigkeit als Bewährungshelfer/Bewährungshelferin. Berufserfahrung in anderen (Sozial-) Berufen ist erwünscht.
- Lebenserfahrung
- Menschenkenntnis
- Realitätssinn
- Einfühlungsvermögen
- ausreichend psychische Belastungsfähigkeit
- Durchsetzungsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Fähigkeit, eine Beziehung zu Probanden aufzubauen und zu erhalten
- Organisationsgeschick
- Kreativität
- Bereitschaft zu Qualifizierung/Fortbildung
- EDV-Kenntnisse
Mobilität, Reise- / Montagebereitschaft
Bereitschaft für Außendiensttätigkeit im gesamten Landgerichtsbezirk
bis 17.04.2025
Geforderte Anlagen zur Bewerbung
Lebenslauf, Zeugnisse