Bewährungshelfer/ Bewährungshelferin (m/w/d) auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
In der Bewährungshilfe bei dem Landgericht Flensburg ist zum 01.05.2025 eine Stelle als
Bewährungshelfer / Bewährungshelferin (m/w/d)
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Der Einsatz ist in der Einrichtung der Bewährungshilfe in Flensburg vorgesehen.
Über unsDas Landgericht Flensburg ist eines der vier Landgerichte in Schleswig-Holstein mit ca. 100 Beschäftigten. Es ist in erster Instanz für gewichtigere Strafsachen sowie für Zivilsachen mit einem höheren Streitwert zuständig. In zweiter Instanz entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte seines Bezirks. Zum Bereich der Bewährungshilfe gehören insgesamt 3 Einrichtungen in Flensburg, Bredstedt und Schleswig mit zurzeit 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Ihre Aufgaben· Durchführung der Bewährungshilfe nach den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften,
· Wahrnehmung von Gerichtshilfeaufgaben, Teilnahme an Hauptverhandlungen, Durchführung von Sprechstunden und Hausbesuchen,
· nach Einarbeitung Wahrnehmung der Außensprechstunde einmal wöchentlich in Leck,
· Maßnahmen, die der Verbesserung der Lebenslage und der Resozialisierung der Probandinnen und Probanden dienen:
Entschuldungsmaßnahmen u. a. in Zusammenarbeit mit Schuldnerberatungsstellen und der Stiftung Straffälligenhilfe, Bearbeitung der Themen Wohnungslosigkeit, Sucht, berufliche Eingliederung,
· Zusammenarbeit im Einzelfall mit allen Behörden, Stellen, Verbänden, Vereinen und Personen, die zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bewährungs- und Gerichtshilfegesetz beitragen können sowie Koordinierung ihrer Maßnahmen und Tätigkeiten,
· Einzelfallübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Bereichen der Straffälligenhilfe und sonst zuständigen örtlichen und überörtlichen Institutionen und Stellen,
· Konzeption und Fortentwicklung des Arbeitsfeldes der Bewährungshilfe,
· Wahrnehmung der notwendigen Verwaltungsaufgaben
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
· ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit (bzw. ein entsprechender Abschluss) mit staatlicher Anerkennung
Zudem wäre wünschenswert:
· Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
· Problemlösefähigkeit
· Informations- und Kommunikationsfähigkeit
· Organisationskompetenz
· Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
· Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
· Bereitschaft zu Qualifizierung und Fortbildung
· EDV-Kenntnisse
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis der Klasse B und einen eigenen PKW.
Wir bieten IhnenDie Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe S 15 TV-L.
Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
· ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
· ein kollegiales Arbeitsklima
· ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
· ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
· eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
· 30 Tage Urlaub im Jahr
· ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
· eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
10.04.2025
an den Präsidenten des Landgerichts Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, gerne in elektronischer Form an verwaltung@lg-flensburg.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen der Verwaltungsreferent, Herr Reno Kolz (verwaltung@lg-flensburg.landsh.de oder Tel. 0461-89/213), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den fachlichen Leiter der Bewährungshilfe, Herrn André Hense (Andre.Hense@bwh-lg-fl.landsh.de oder Tel. 0461-89/435).