Kälteanlagenbauer / Mechatroniker für Kältetechnik (m/w/d)
Ein wachsendes Unternehmen im Bereich Kälte- und Klimatechnik mit langjähriger Erfahrung sucht einen engagierten Servicetechniker (m/w/d). Das Unternehmen ist spezialisiert auf energieeffiziente Kühlsysteme für Gewerbe und Industrie. Die Tätigkeit umfasst die Installation, Wartung und Reparatur von Kälteanlagen sowie VRF-Systemen und Wärmepumpentechnik.
- Installation und Wartung von gewerblichen und industriellen Kälteanlagen
- Durchführung von Störungsanalysen und Reparaturen
- Prüfen und Dokumentieren der Kältemittelfüllstände und Anlagenwerte
- Optimierung bestehender Kälte- und Klimaanlagen
- Unterstützung bei der technischen Beratung von Kunden
- Abgeschlossene Ausbildung als Kälteanlagenbauer oder Mechatroniker für Kältetechnik
- Erfahrung in der Montage und Wartung von Kälteanlagen wünschenswert
- Kenntnisse im Bereich Regelungstechnik und elektrische Steuerungen
- Führerschein Klasse B und Reisebereitschaft
- Möglichkeit zur Weiterbildung in modernster Kältetechnik
- Flexible Arbeitszeiten und eigenständige Einsatzplanung
- Hochwertige Werkzeuge und Arbeitskleidung
- Sicherer Arbeitsplatz in einem wachsenden Unternehmen
Ihre Bewerbung bei Apriva:
Wir möchten Ihnen den Bewerbungsprozess so einfach wie möglich gestalten und benötigen daher kein Anschreiben, da wir lieber persönlich mit Ihnen in Kontakt treten wollen.
Unkompliziert bewerben für „Kälteanlagenbauer / Mechatroniker für Kältetechnik (m/w/d)“ über den Button „Bewerben“, per Email an bewerbung@apriva.de oder über unser Online-Formular unter .
Initiativbewerbung sind auch jederzeit gern gesehen!
Im nächsten Schritt erfolgt ein Erstgespräch in telefonischer oder digitaler Form (Email, Videochat) - somit können wir bundesweit mit Ihnen in Kontakt tretenin, ohne Fahrtkosten für Sie und zeitlich flexibel.
Unsere Beratungsleistung ist für Arbeitnehmer kostenfrei. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter .
Apriva GmbH
Frau Nehring
Werdauer Str. 1-3
01069 Dresden
0351 - 4189 33 30
Dieses Angebot gilt unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.