Erzieher/in für 0- 10-Jährige (m/w/d) Gemeinde Sülstorf
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Sülstorf stellt zum 1. September 2025 eine/n Auszubildende/n (m/w/d)
zur/zum "staatlich anerkannten Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige" ein.
Ausbildungs- und Berufsinhalte
Die praxisintegrierte Vollzeitausbildung befähigt dazu Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieher/in tätig zu sein. Während der Ausbildung werden die erzieherischen Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt. Ebenso gehört es zu den Aufgaben einer Erzieherin / eines Erziehers Bildungskonzepte zu erarbeiten, zu strukturieren und zu evaluieren sowie durch pädagogische Maßnahmen und Aktivitäten die kindlichen Bildungs- und Entwicklungsprozesse zu unterstützen und zu fördern.
Für die praxisintegrierte Vollzeitausbildung zur/zum „staatlich anerkannten Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ gibt es u.a. folgende Aufnahmevoraussetzungen:
- Vorteilhaft ist der Nachweis über eine praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist.
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung findet abwechselnd in der naturverbundenen Kindertagesstätte "Sonnenblume" und der Beruflichen Schule statt. Abgeschlossen wird die 3-jährige Ausbildung mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht.
Vergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD - Besonderer Teil Pflege).
Sagen Ihnen die Ausbildungsinhalte zu? Dann bewerben Sie sich in schriftlicher oder digitaler Form. Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 24. März 2025 an das:
Amt Ludwigslust-Land für Gemeinde Sülstorf
E-Mail: personal@amt-ludwigslust-land.de.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich gleichzeitig an einer Beruflichen Schule für einen Schulplatz bewerben müssen.
Die Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.