Sozialarbeiter Besonderer Sozialer Dienst (m/w/d)
Der Burgenlandkreis liegt mit einer Fläche von 1.414 km im Süden des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und im Zentrum von Mitteldeutschland. Attraktivität und Image des Landkreises werden maßgeblich vom vielfältigen Erbe der alten Kulturlandschaft an Saale, Unstrut und Elster, besonders vom über 1000jährigen Weinbau geprägt. Der Burgenlandkreis ist Bestandteil der Metropolregion Mitteldeutschland und hat eine moderne, bürgerorientierte und familienfreundliche Verwaltung mit rund 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (TVöD) und ist vorerst für die Dauer eines Jahres befristet. Die Entfristung des Arbeitsverhältnisses ist unter der Voraussetzung der fachlichen und persönlichen Eignung und nach Bestätigung des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 vorgesehen.
Das Jugendamt berät und unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sowie junge Volljährige und bietet ein breites und differenziertes Spektrum an individuellen Hilfen für unterschiedliche Lebenslagen und Erziehungssituationen an. Die Aufgaben im Bereich der Eingliederungshilfe ergeben sich vor allem aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Der Sozialarbeiter arbeitet in einem Kleinteam/ Spezialdienst.
- Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich unter Einbeziehung des SGB IX Klärung des Bedarfs und der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen der Eingliederungshilfe Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Notwendigkeit und Geeignetheit von Eingliederungshilfeleistungen
- Beratung von Eltern bei der Beantragung von Hilfen gem. § 35a SGB VIII Einleitung und Steuerung der Hilfe gem. § 36 (2) SGB VIII Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Institutionen, Trägern der freien Jugendhilfe, Einrichtungen sowie anderen Ämtern und Institutionen (z.B. Sozialamt, Gesundheitsamt), Schulaufsicht, Schulen u.a
- Abklärung möglicher Kindeswohlgefährdungen in eigenen Fällen 1
- Mitwirkung in verwaltungsgerichtlichen und familiengerichtlichen Verfahren
- Teilnahme am Bereitschaftsdienst
- ein erfolgreich abgeschlossenes Hoch-/Fachhochschulstudium als o Diplomsozialarbeiter / Diplomsozialpädagoge o Bachelor of Arts (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik) o oder ein vergleichbarer Abschluss
- Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit, idealerweise im Bereich der Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII
- gute Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen
- hohes Maß an Eigenverantwortung, sicherer Umgang mit Standardsoftware und MS-Office-Paket Eigenständigkeit, Belastbarkeit, Bürgerfreundlichkeit sowie Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Teamarbeit und fachspezifischen Qualifizierung
- Bereitschaft für flexible Arbeitszeiten, auch in den Abendstunden Notwendig sind darüber hinaus der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW für dienstliche Zwecke gegen Kostenerstattung nach den reisekostenrechtlichen Bestimmungen.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- 30 Tage Erholungsurlaub zuzüglich zwei Regenerationstage pro Jahr Entgeltgruppe S14 TVöD-SuE zzgl. einer tariflichen Zulage in Höhe von 180,00 Euro gemäß TVöD-SuE
- Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen sowie einer Jahressonderzahlung
- Alternatives Entgeltsanreizsystem in Form einer Guthabenkarte zur freien privaten Verfügung
Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im Interesse der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt.
Sollten Sie an einer Tätigkeit beim Burgenlandkreis interessiert sein, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Ihre Bewerbung können Sie bis zum 28.02.2025 online unter www.burgenlandkreis.de einreichen.