Brandmeister*in / Oberbrandmeister*in (m/w/d)
Die Stadt Schwelm, Kreisstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, ist die südwestliche „Pforte Westfalens“. Umgeben von schöner Natur bietet Schwelm ein vielfältiges Angebot von privaten und öffentlichen Dienstleistern. Als flächenkleinste Stadt NordrheinWestfalens ist Schwelm die Stadt der kurzen Wege mit optimaler Verkehrsanbindung.
Für den Einsatzdienst im Schichtdienst bei der Feuerwehr der Stadt Schwelm wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine ausgebildeter Brandmeisterin / Oberbrandmeisterin (m/w/d) (Besoldungsgruppe A 7 / A 8/ A9 LBesO) gesucht.
Die Stadt Schwelm verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr mit insgesamt 45 hauptamtlichen Funktionsstellen im Wach- und Wechseldienst sowie ca. 120 ehrenamtlichen Einsatzkräften in insgesamt 3 Löschzügen.
Zu Ihrem Aufgabengebiet gehört:- der allgemeine Einsatzdienst im Brandschutz, die Hilfeleistung, der Abwehr von CBRN Gefahren und im Rettungsdienst
- Einsatz als Zentralistin in der Koordinierungsstelle auf der Feuer- und Rettungswache Sie bringen folgende Vorrausetzungen mit:
- erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung für die erste Laufbahngruppe, zweites Einstiegsamt im feuerwehrtechnischen Dienst
- abgeschlossene Ausbildung zurzum Notfallsanitäterin oder Rettungsassistentin, mindestens jedoch zurzum Rettungssanitäterin
- uneingeschränkte Tauglichkeit für den Einsatzdienst und der Atemschutztauglichkeit nach (G26.3)
- Befähigung zum Führen von Fahrzeugen mindestens der Führerscheinklasse C (ehem. Klasse II)
- verantwortungsbewusstes und zielstrebiges Handeln
- eigenständiges und kooperatives Arbeiten in vorhandenen Strukturen
- Bereitschaft zum Schichtdienst
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Teamfähigkeit, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
- Hohe Motivation und Einsatzbereitschaft Die Besoldung erfolgt nach A 7 LG1, 2.EA LBesG NRW mit der Möglichkeit nach A 8 LG1, 2. EA LBesG NRW nach entsprechender Bewährung. Bei Beamtinnen, die über die Qualifikation als Notfallsanitäterinnen verfügen, besteht nach entsprechender Bewährung (Probezeit) und bei Vorliegen einer freien Stelle im Stellenplan gegebenenfalls die Möglichkeit der Ernennung nach A 9 LBesG NRW.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden gem. der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr NRW.
Die Dienstschichten werden i. d. R im 24-Stunden-Dienst verrichtet.
Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit. Die Stadt Schwelm ist Trägerin des Prädikats „Total-E-Quality“.
Die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen liegt der Stadt Schwelm am Herzen. Die Stadt Schwelm fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Die Stadt Schwelm hat sich verpflichtet, den Anteil von Frauen in unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Zur Vereinfachung im Bewerbungsverfahren und zur Kostenreduzierung setzt die Stadt Schwelm auf elektronische Kommunikation.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Nachweisen richten Sie daher bitte online über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes www.interamt.de oder per E-Mail im PDF-Format an bewerbungen@schwelm.de bis zum 26.02.2025 an uns.
Berücksichtigen Sie bitte, dass die Vorstellungsgespräche voraussichtlich in der 12/13. KW 2025 durchgeführt werden.
Einen direkten Link zu dieser Ausschreibung finden Sie auf unserer Homepage.
Schriftliche Bewerbungsunterlagen übersenden wir Ihnen ausschließlich auf Wunsch zurück, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alternativ können die Unterlagen innerhalb einer Frist von 2 Monaten persönlich abgeholt werden. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen werden im Falle einer Absage oder einer Rücknahme der Bewerbung datenschutzgerecht vernichtet.
Wir bitten um Verständnis, dass ggfls. entstehende Kosten im Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden können.
Für weitere Informationen bzw. bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Dag (Tel. 02336/916802) oder bei Verfahrensfragen an Frau Manscheid (Tel. 02336/801-210).