Mitarbeiter/in in der Scanstelle (m/w/d)
Beim Amtsgericht Leipzig ist ab sofort eine Stelle als
Mitarbeiter/in (m/w/d) in der Scanstelle
befristet bis zum 31. Oktober 2027 in Vollzeit (40 Stunden) zu besetzen.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt in Entgeltgruppe 4 (Teil I der Anlage A zum TV-L).
Eine Teilzeittätigkeit ist grundsätzlich möglich.
Aufgabengebiet:
Im Rahmen der Einführung der elektronischen Verfahrensakte gehen postalisch Papierdokumente ein, welche für die Verarbeitung in der elektronischen Verfahrensakte einzuscannen und zu digitalisieren sind (ersetzendes Scannen). Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Prüfung der Schriftstücke auf die Möglichkeit der technischen Verarbeitung durch das Scansystem
- Sortierung der zu scannenden Schriftstücke bzw. Weiterleitung von Originaldokumenten an die zuständige Abteilung bzw. Geschäftsstelle
- Prüfung der Schriftstücke auf Notwendigkeit einer Sonderbehandlung
- Digitalisierung der Papieroriginale
- Qualitätskontrolle und Nachverarbeitung
- Ablage und Vernichtung der Papieroriginale nach datenschutzrechtlichen Aspekten.
- abgeschlossene Ausbildung in einem Büroberuf oder eine für die Tätigkeit geeignete Ausbildung mit ähnlichen Kenntnissen
- anwendungsbereite Kenntnisse im Umgang mit Multifunktionsgeräten und den MS-Office-Programmen (Word, Excel, Outlook) sowie mit Internet / Intranet
- Flexibilität bei der täglichen Arbeitszeitgestaltung
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Darüber hinaus wird ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit erwartet.
Wir bieten Ihnen- eine abwechslungsreiche Tätigkeit
- Tariflohn
- ergonomische Arbeitsplätze
- ein transparentes, offenes und mitarbeiterorientiertes Arbeitsumfeld
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- flexible Arbeitszeiten
- ein breites Fortbildungsangebot
- Jobticket.
Ihrer Bewerbung sind mindestens die folgenden Unterlagen beizufügen:
1. aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
2. Lebenslauf
3. Nachweise über schulische und berufliche Abschlüsse.
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ihnen ein geeigneter, adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Schwerbehinderte bzw. ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung mit Mitbewerbern bevorzugt berücksichtigt. Es wird gebeten, den Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung der Bewerbung beizufügen.
Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind auf unserer Internetseite einsehbar: .