Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n
WIR BILDEN AUS
Du arbeitest gerne mit Menschen, übernimmst Verantwortung und möchtest rechtliche Grundlagen zur Beratung von Bürgerinnen und Bürgern erlernen? Dann hast Du bei uns die Möglichkeit diese Fähigkeiten zu entwickeln.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein bietet zum 01.08.2025 Ausbildungsplätze für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) - Fachrichtung Kommunalverwaltung - an.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus praktischen Ausbildungsabschnitten in verschiedenen Fachbereichen der Verbandsgemeindeverwaltung. Der schulische Teil wird am Berufsbildungswerk in Neuwied/Heimbach-Weis und am Kommunalen Studieninstitut in Koblenz absolviert.
Unser Angebot- Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in den verschiedensten Rechtsgebieten
- attraktive Ausbildungsvergütung
- 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr
- Jahressonderzahlung
- Lernmittelzuschuss
- zusätzliche tarifliche Altersvorsorge
- vermögenswirksame Leistungen
- bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eine Abschlussprämie i. H. v. 400 €
- aussichtsreiche berufliche Perspektive für die Zukunft
- qualifizierter Sekundarabschluss I oder vergleichbarer Abschluss
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie sichere Rechtschreibung
- Interesse an Rechtsvorschriften und deren Anwendung
- Freude im Umgang mit Menschen
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d) werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen bevorzugt berücksichtigt.
Haben wir dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über die Zusendung Deiner aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 02.03.2025, bevorzugt per Email an bewerbungen@vg-linz.de oder alternativ an folgende Anschrift:
Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein,Personalabteilung,
Am Schoppbüchel 5,
53545 Linz am Rhein
Wir bitten um Verständnis, dass eingereichte Unterlagen nicht zurückgeschickt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.